Die Glosse im Guller
Nix da Reisemangel, einfach anders

Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen", wusste schon mein Kollege Matthias Claudius. Er lebte von 1740 bis 1815 und war nicht nur Journalist, sondern machte sich auch als Dichter einen Namen. Jedenfalls prägte er diesen Satz, der heute noch Gültigkeit hat.
Muezzin
Allerdings sind das keineswegs nur immer Schwärmereien. Mancher zieht sogar vor Gericht, weil ihm das Erlebte ganz und gar nicht gefallen hat und er dann vom Reiseveranstalter sein Geld zurück möchte. Gerne auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. So musste sich einmal das Amtsgericht Hannover mit der Klage eines Türkei-Urlaubers auseinandersetzen, weil der sich von Muezzin-Rufen gestört fühlte. Wer rechnet aber auch mit einem Gebetsrufer in einem islamischen Land! Da sitzt der Germane gemütlich auf einer herrlichen Hotelterrasse, will nur behaglich Bierchen trinken und wird solchen religiösen Ritualen ausgesetzt. Weder Beschwerden noch Bakschisch beseitigten die Belästigung. Der Muezzin rief dem teutonischen Touristen zum Trotz unverdrossen fünf Mal täglich zum Gebet. Das Gericht fand das übrigens völlig okay: andere Länder, andere Sitten.

Kokosnüsse

Ja, und dann ist da noch die Natur. Auf den Malediven gibt es an Stränden beispielsweise echte Kokospalmen. Das sieht in Reiseprospekten sehr hübsch aus und auch vor Ort werten sie das exotische Ambiente optisch unbedingt auf. Ab und an fallen aber halt auch mal Kokosnüsse runter. Das empfand ein braver Bundesbürger als besondere Bosheit. Tatsächlich fällt das aber unter artgerechtes Verhalten von Kokosnüssen und ist von Mutter Natur sowie der Schwerkraft genau so vorgesehen. Weshalb das Oberlandesgericht Koblenz die maledivischen Kokospalmen von jeder Schuld freisprach.
Den Klägern kann ich nur zurufen: Meidet die Ortenau! Hier läuten Kirchenglocken und Äpfel fallen von Bäumen. So ist das und wer damit nicht umgehen kann, soll daheim bleiben.

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