Berufliche Weiterbildung
Den Staat ins Boot holen: BAföG gibt es nicht nur für Studierende

Berufliche Weiterbildung wird unterstützt. | Foto: pixabay
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Ortenau (an). Mit verschiedenen Programmen, beispielsweise dem Aufstiegs-BAföG oder der Begabtenförderung berufliche Bildung, fördert der Staat Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Aufstiegs-BAföG: Schon seit zwei Jahren gibt es das Aufstiegs-Bafög, früher noch als „Meister-Bafög“ bekannt. Inzwischen können nicht nur angehende Handwerksmeister die finanzielle Förderung beantragen. Noch ist die Möglichkeit kaum bekannt. Nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen. Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.
Begabtenförderung berufliche Bildung: Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Die Förderung junger Leute in Schulen und Hochschule, in Wissenschaft und Kunst ist seit langem selbstverständlich. Nicht selbstverständlich war sie dagegen lange in der beruflichen Bildung. Die Bundesregierung hat daher 1991 die Begabtenförderung auch in der beruflichen Bildung eingeführt. Begabte junge Fachkräfte werden damit bei einem Weiterbildungsvorhaben unterstützt.
Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Heute erreicht das Programm über 15.000 Stipendiaten. Seit Beginn des Programms konnte die Handwerkskammer Freiburg knapp 450 Absolventen einer dualen Berufsausbildung aus allen Berufsgruppen in die Begabtenförderung aufnehmen. Diesen jungen Leuten stehen im Zeitraum von drei Jahren bis zu 7.200 Euro, das heißt pro Jahr maximal 2.400 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller berufsbegleitender Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Mehr Infos dazu gibt im auf der Homepage der Handwerkskammer Freiburg oder der Industrie- und Handelkammer Südlicher Oberrhein.

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