Städte kontrollieren die Geräte
Spielplätze nicht nur zum Saisonstart im Blick
Ortenau (rek). Mit den Osterferien beginnt spätestens wieder die Zeit, in der auch die Spielplätze der Region wieder belebt werden. Das gilt für die Familien und Kinder, genauso wie für die kommunalen Abteilungen, die die Freizeitangebote kontrollieren und auf Sicherheitsaspekte achten.
"Nicht nur nach dem Winter, sondern regelmäßig kontrollieren die Technischen Betriebe die Spielplätze", erklärt Wolfgang Reinbold, Pressesprecher der Stadt Offenburg. Dabei würden auch die ständig aktualisierten Auflagen für das Betreiben eines Spielplatzes überprüft. Wobei: Kämen neue zur Anwendung, würden diese meist für neue Anlagen gelten. Vandalismus, der wohl erst wieder in den wärmeren Monaten auftreten werde, würde verfolgt, wenn man die Personengruppe kenne, die für das Beschädigen von einzelnen Geräten verantwortlich sei, so Reinbold. Die Stadt plane – wie am Mühlbachareal oder dem Seidenfaden – bei neuen Wohngebieten, zudem eine entsprechende Anzahl und Größe von Spielplätzen ein.
Jährliche Hauptuntersuchung
In Lahr finde eine jährliche Hauptuntersuchung von einem Fremdbüro statt. Zudem würde der städtische Bau- und Gartenbetrieb eine wöchentliche Reinigung und eine viertjährliche technische Kontrolle durchführen, erklärt die Pressestelle der Stadt Lahr. "In neuen Baugebieten sind die öffentlichen Kinderspielplätze im Bebauungsplan festgelegt", erklärt die Stadt die Planungen. Auch in Lahr rechnet die Stadt mit "Vandalismus im üblichen Rahmen", so ernüchternde Antwort.
"Im Frühjahr finden die Jahresinspektionen an allen Gengenbacher Spielplätzen statt", so die Antwort aus dem Rathaus auf Anfrage. Im Jahresverlauf gebe es zudem regelmäßige Kontrollen in festgelegten Abständen und je nach Besucheraufkommen und Jahreszeit. Nach diesen Kriterien würden die Spielplätze entweder täglich, wöchentlich oder monatlich kontrolliert.
"Die Stadt Kehl lässt alle Spielplätze einmal im Jahr im Rahmen der sogenannten Jahreshauptuntersuchung von einem externen Sachverständigen im Beisein des städtischen Spielplatzkontrolleurs untersuchen", erklärt Peter Grün, Leiter des Kehler Betriebshofs, das Vorgehen. Darüber hinaus überprüfe der städtische Mitarbeiter etwa einmal pro Quartal, bei stark frequentierten Plätzen auch öfter, die Funktionen der Geräte. Darüber hinaus fänden mindestens wöchentliche Sichtkontrollen statt. Die Stadt Kehl habe – soweit es noch nachvollziehbar sei – noch nie Schadensersatz von Eltern gefordert, wenn ein Spielgerät von deren Kind beschädigt worden sei und dies im Rahmen der normalen Benutzung passierte. Dabei spiele die altersgerechte Nutzung von Kindern keine Rolle.
"Anders sieht es bei mutwilliger Zerstörung aus, da sind Schadensersatzansprüche durchaus denkbar", sieht die Stadt Kehl bei Vandalismus vor. Auch in Kehl wird bei der Planung von Neubaugebieten eine Spielstätte vorgesehen. "Normalerweise werden Spielplätze bereits bei der Ausweisung im Bebauungsplan festgesetzt", teilt die Pressestelle des Rathauses mit. Fixe Regelungen dafür und wie diese ausgestaltet würden, gebe es jedoch nicht. Denn: "Die städtischen Grünplaner oder externe beauftragte Büros erstellen nach den zu erwartenden Altersgruppen entsprechende Gestaltungsspielräume, über die der Gemeinderat oder der jeweilige Ortschaftsrat entscheidet", gibt die Pressestelle das Vorgehen wider.
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