Kommunale Arbeitsförderung
Niedrige Fallzahlen, aber neue Herausforderungen
Ortenau (ag). Noch nie seit Bestehen der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) waren die Fallzahlen im Ortenaukreis so niedrig. Mit dieser guten Nachricht konnten Sozialdezernent Heiko Faller und KOA-Leiter Armin Mittelstädt bei der Vorstellung des Quartalsberichts aufwarten. Und wie Mittelstädt ergänzte, ist er schon ein bisschen stolz darauf, dass außerdem der Ortenaukreis im regionalen Vergleich mit einem Rückgang von 9,2 Prozent sowohl unter dem Bundesdurchschnitt von 8,2 als auch dem Landesdurchschnitt von 8,4 Prozent liegt.
Familien beziehungsweise Haushalte, die Hartz IV-Leistungen beziehen, werden als Bedarfsgemeinschaften bezeichnet. Die Kommunale Arbeitsförderung ist für diese der Ansprechpartner für die Geldleistungen, aber auch beim Thema Arbeitsplatzvermittlung. 2005 wurden die Sozial- und die Arbeitslosenhilfe zusammengelegt und die KOA nahm ihre Tätigkeit auf. Zu Beginn registrierte sie 8.011 Bedarfsgemeinschaften im Ortenaukreis. Im ersten Quartal 2022 waren es 7.079.
Im Vergleich zum letzten Quartal in 2021 haben die Fallzahlen um 1,1 Prozent abgenommen, im Vergleich zum Vorjahresquartal sogar um 9,2 Prozent. Damit scheinen laut KOA-Bericht die coronabedingten Verwerfungen am Arbeitsmarkt zwischenzeitlich überwunden.
Wie Armin Mittelstädt im Pressegespräch deutlich machte, hängen die Zahlen aber keineswegs nur vom Arbeitsmarkt alleine ab. Bei einem nicht geringen Teil der Erwachsenen gebe es größere Vermittlungshemmnisse. "Nicht wenige haben noch nie gearbeitet", spricht der Leiter der KOA Klartext.
Die nächste Herausforderung: "Ab Juni 2022 sollen die Ukraine-Flüchtlinge in die Zuständigkeit SGB II, (Zweites Sozialgesetzbuch) wechseln. Damit werden in einem ersten Schritt über 1.000 zusätzliche Personen beziehungsweise Haushalte Leistungen des Ortenauer Jobcenters beziehen. Die entsprechenden Strukturen, auch für die Arbeitsmarktintegration, werden derzeit aufgebaut."
Faller und Mittelstädt beurteilen die Entscheidung über die Zuständigkeit beide als positiv. Da die KOA bereits Erfahrungen in der Betreuung von Flüchtlingen hat. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden vor allem vom Bund finanziert. Ziel der kommunalen Träger ist eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund.
Weiter heißt es in dem Bericht: "Nach aktuellem Stand erhalten bereits 748 Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu gehören 1.504 Personen, von denen 876 als erwerbsfähig gelten. Weitere 200 Bedarfsgemeinschaften sind bereits im Antragsverfahren mit 400 Personen, von denen 240 als erwerbsfähig gelten. In der Summe sind somit bereits 1.904 Personen als Leistungsempfänger registriert oder kurz davor. Es ist zu erwarten, dass diese Zahl bis Anfang Juni auf deutlich über 2.000 ansteigen wird, wenn der Wechsel in das SGB II erfolgt – weitere werden folgen."
Wie lange diese Menschen im Ortenaukreis bleiben, kann derzeit natürlich niemand sagen. Auch nicht, wie gut eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen kann.
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