Kurzzeitpflege nach Pflegegrad?
In der Pflegeversicherung wird manches über einen Kamm geschert

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Ortenau (ro). "Meine Mutter ist an manchen Tagen einfach nur noch erschöpft", erzählt Manuela Gruber (Name von der Redaktion geändert). So geht es vielen pflegenden Angehörigen. Der Vater war gerade 60 Jahre alt, die Rente nicht mehr in weiter Ferne und plötzlich der Schock: Die Ärzte diagnostizieren Parkinson. Er wird pflegebedürftig. Inzwischen liegen "schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" vor, wie es im Fachjargon heißt, was zur Einstufung in den höchsten Pflegegrad führt. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Die Einstufung eines Menschen in einen bestimmten Grad erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Der Betroffene wird von der Ehefrau zu Hause gepflegt. Das Thema Pflegeheim steht für sie nicht zur Debatte. Zumindest nicht, so lange sie noch selbst für ihn sorgen kann. Trotzdem geht ihr die Pflege des Mannes zu Hause an Substanz. Nur einmal kurze Zeit verschnaufen, die Batterien wieder aufladen – das wäre toll. Gemeinsam mit ihrer berufstätigen Tochter fragte sie bei ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten, ihren Mann für ein paar Tage in Kurzzeitpflege professionell betreuen zu lassen. Sie erfahren, dass die Krankenkasse für solche Auszeiten für Pflegende einen Zuschuss  von jeweils 1.612 Euro im Jahr für Kurzzeit- sowie für Verhinderungspflege gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei dem Betroffenen Pflegegrad zwei oder fünf vorliegt, alle werden gleich behandelt. Die Pflegeeinrichtungen richten dagegen ihren Preis für die Unterbringung nach der Höhe des Pflegegrades aus – je höher, desto teurer.

Manuela Grubers Vater kann für diesen Betrag also weniger Tage in der Kurzzeitpflege untergebracht werden als ein Patient des Pflegegrades zwei. "Dabei haben doch gerade die betreuenden Angehörigen eines stärker Pflegebedürftigen in der Regel dringender Ruhephasen nötig", meint Manuela Gruber. Die zusätzlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen dann selbst getragen werden: "Nicht jeder kann es sich leisten, die Zusatzkosten selbst zu bezahlen."

Die Guller-Redaktion konfrontierte Josef Graß von der AOK Südlicher Oberrhein mit der Aussage. "Persönlich finde ich diesen Umstand auch nicht richtig, jedoch können wir als Krankenkasse nur die Gesetze umsetzen", betont er. Seines Wissens ist auch keine Änderung geplant. Sprich: Hier wäre die Politik gefordert.

Tatsächlich hatte sich Manuela Gruber an das Büro von Wolfgang Schäuble als Wahlkreisabgeordneten gewendet. Seine Assistentin habe sich mit ihrem Anliegen sogar ernsthaft beschäftigt. Was den Pauschalbetrag für die Kurzzeitpflege anbelangt, habe sie aber darauf hingewiesen, dass auch manches für einen solchen spricht. Manuela Gruber ist sich durchaus bewusst, dass Belastungen individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Zufrieden ist sie mit der Antwort aber nicht. "Natürlich es ist es schön und eine Hilfe, dass es einen Zuschuss für die Kurzzeitpflege gibt", räumt Manuela Gruber ein. "Aber ich empfinde es als ungerecht, dass hier alle Pflegegrade über einen Kamm geschert werden."

Dieser Umstand gilt übrigens ebenso für andere Leistungen der Pflegekassen. So gibt es beispielsweise für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Inkontinenzwindeln 40 Euro monatlich Zuschuss für alle. Bei Wohnumfeldverbesserungen sind es pro Maßnahme 4.000 Euro. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

Im Alter kommen nicht mehr alle Menschen alleine zurecht, sondern brauchen Hilfe. | Foto: matchka/pixelio.de

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