Quartalsbericht der Kommunalen Arbeitsförderung
Immer weniger Menschen auf Hilfe angewiesen

Von links: Armin Mittelstädt, Georg Benz und Michael Loritz Foto: ag
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Ortenau (ag). "Erfreulich ist, der Trend hält an", freute sich Georg Benz, Dezernent für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung bei der Pressekonferenz zum Quartalsbericht der KOA, "die Fallzahlen sind weiter gesunken." KOA steht für Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis. Diese betreut als Jobcenter mit rund 250 Mitarbeitern die Langzeitarbeitslosen. Kernaufgabe ist aber nicht nur die Sicherung des Lebensunterhalts der Leistunsberechtigten, sondern auch die Unterstützung bei der Jobsuche in vielfältiger Form. Dabei sollen die langzeitarbeitslosen Menschen unter anderem durch Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt fit gemacht werden.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im zweiten Quartal um 229 auf 8.070 gesunken, im Juli sogar noch unter 8.000. Das hat zwei Gründe, wie KOA-Leiter Armin Mittelstädt erläuterte. Aufgrund der guten Konjunktur und dem allgemeinen Mangel an Arbeitskräften sind Unternehmen eher dazu bereit, auch Menschen mit schlechteren Qualifikationen einzustellen. Ein zweiter wesentlicher Grund ist die rückgängige Zahl der Leistungsempfänger mit Flüchtlingshintergrund. Saldiert man den Fallbestand der KOA um die 1.448 Flüchtlingsbedarfsgemeinschaften, hätten im Juni im Ortenaukreis "nur" 6.622 Haushalte SGB II-Leistungen bezogen.

Tatsächlich kommen laut Michael Loritz, Dezernent für Infrastruktur, Baurecht und Migration, nach den Spitzen 2015 und 2016 wesentlich weniger Flüchtlinge. So gab es im Januar 2017 insgesamt 2.535 Leistungsempfänger nach dem AsylbLG, davon lief bei 2.072 noch das Verfahren, bei 463 war es bereits abgeschlossen und sie befanden sich in der Anschlussunterbringung. Im Juni 2018 waren es insgesamt noch 1.634, davon 764 in der vorläufigen, 870 in der Anschlussunterbringung. Während der vorläufigen Unterbringung kommt das Land für maximal zwei Jahre für die Kosten auf, anschließend der Kreis.

Anerkannte Flüchtlinge dürfen natürlich arbeiten. Um nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, sind aber entsprechende Sprachkenntnisse notwendig. "Es klappt bei vielen, aber nicht bei allen", räumt Mittelstädt ein. Immerhin konnten seit Januar 2017 rund 800 Flüchtlinge, die SGB II-Leistungen bezogen, "in Arbeit integriert werden".

Michael Loritz machte aber noch auf ein anderes Problem aufmerksam. Von den 764 Menschen, deren Verfahren derzeit noch läuft, benötigen 284 keine Leistungen, weil sie arbeiten und sich somit selbst ernähren können. Allerdings handelt es sich hierbei laut dem Dezernenten vor allem um Afrikaner, die zwar eine niedrige Anerkennungsquote haben, trotzdem aber oft schlecht abgeschoben werden können, auch weil sie selbst nicht mitwirken. Mit der Ablehnung geht aber auch ein Arbeitsverbot einher, dadurch werden sie wieder zu Leistungsempfängern. "Menschen, die erfolgreich vom Arbeitsmarkt aufgenommen wurden, dürfen dann nicht mehr arbeiten", erklärt Michael Loritz: "Das ist politisch so gewollt."

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