KI in Verwaltung
Effizienz steigern, um Personal produktiv einzusetzen

Auch in den Verwaltungen wird die Digitalisierung vorangetrieben. Dabei wird auch mit KI-gestützten Programmen gearbeitet.  | Foto: Foto: gro
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Ortenau Wie digital arbeiten kommunale Verwaltungen? So mancher glaubt, dass in Sachen Technik noch Nachholbedarf besteht. Ein Irrtum, wie Prof. Dr. Andreas Witt, Spezialist für Rechtsfragen von der Hochschule Kehl, darstellt. "Künstliche Intelligenz wird in der Verwaltung längst eingesetzt. Es kommt ganz auf den Bereich an." Im technischen Bereich werde sie verwendet, um Lecks zu finden, Bilderkennungsprogramme finden Fehler in technischen Systemen. Aber auch beim Mitarbeitertraining finden KI-unterstützte Programme Anwendung. "Es gibt auch Bots, denen man Fragen stellen kann", so Witt. Im Großen und Ganzen handele es sich meist um Assistenz- und Beratungsprogramme. "Die Mitarbeiter merken gar nicht, dass sie es mit KI zu tun haben", erklärt sein Kollege Prof. Dr. Jörg Röber.
In aller Regel kommen diese Programme von privatwirtschaftlichen Unternehmen. "Es gibt kein allgemeines bundesweites Regelwerk, das den Einsatz definiert", beschreibt Andreas Witt den Ist-Zustand. Das sei den einzelnen Behörden und Ämtern überlassen. Allerdings würden Datenschutzstandards gelten: Die Anbieter müssten ihren Sitz in der EU haben, denn außereuropäische Unternehmen müssten sich nicht an die Datenschutzvorgaben der EU halten. Allerdings sei die Rechtsgebung auch auf EU-Ebene im Fluss: "Wir betreten juristisches Neuland, gerade was Haftungsfragen angeht", so Witt.

Sein Kollege Röber sieht Herausforderungen vor allem durch den Einsatz von generativer KI – also Programme, die neue Texte oder Bilder selbst erschaffen kann. "Wir müssen die Mitarbeiter für den Umgang mit generativer KI sensibilisieren. Es muss klar sein, dass nicht die KI die Entscheidung trifft, sondern immer die Verwaltung." Deshalb sei weniger die Frage, ob KI eingesetzt werde, sondern wie deren Arbeit begleitet wird. "Es muss kontrolliert werden, ob die vorgeschlagenen Ergebnisse auch korrekt sind", mahnt Röber. Die Programme seien in der Lage Muster und Daten zu erkennen, die User müssten bewerten, ob die festgestellten Zusammenhänge sinnvoll seien.

Ethische Fragen stellen

Andreas Witt sieht aber nicht nur rechtliche Fragen im Mittelpunkt, sondern auch ethische: "Der Gesetzgeber hinkt der technischen Entwicklung hinterher, aber wir müssen einen zivilrechtlichen Diskurs führen, wie KI eingesetzt werden soll und darf." So winkt er ab, bei der Frage, wann die Rechtsprechung von Künstlicher Intelligenz übernommen wird. "Urteile werden von einem Richter gefällt, denn dieser hat einen Ermessensspielraum und weiß ihn zu nutzen", sagt Witt klipp und klar. "Überall dort, wo es um relevante Entscheidungen geht, sollten dies Menschen tun. Das Augenmaß darf nicht verloren gehen", mahnt der Professor. Natürlich gebe es Entscheidungen, die eine KI fachlich richtig treffe, aber es würden dann Empathie und Zugewandtheit fehlen. "Es gibt den Begriff der bürgerzugewandten Verwaltung", erklärt Witt. Wie sein Kollege sieht Röber aber den Nutzen der neuen Technik: "Künstliche Intelligenz kann bei der Bearbeitung helfen und Entscheidungsunterstützung liefern." Denn 70 Prozent aller Fälle, über die etwa eine kommunale Verwaltung entscheiden müsse, seien Standardentscheidungen. Künstliche Intelligenz ermögliche es in diesem Bereich, die Effizienz zu steigern und die Ressource Personal produktiv einzusetzen.

"Keine Angst vor KI", wirbt Prof. Dr. Jörg Röber für mehr Mut und Vertrauen in die Zukunftstechnologie. "KI ist schon lange da, ohne dass es die Bürger gemerkt haben. Der Prozess läuft bereits. Wir müssen aber verantwortlich mit ihr und den Möglichkeiten umgehen."

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