Angriff auf Rentner
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Offenburg. In der Nacht auf den 16. Mai 2019 wurde ein 75-jähriger Mann Opfer eines massiven körperlichen Übergriffs. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nun vor dem Landgericht Offenburg einen Antrag auf Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gestellt.

Tritte gegen Kopf

Der 25-jährige Tatverdächtige soll laut Pressemitteilung den Rentner gegen 2 Uhr nachts im Bereich des Freiburger Platzes plötzlich mit Tritten angegriffen haben. Als der Mann aufgrund dessen zu Boden gegangen sei, habe der 25-Jährige weiter auf ihn eingetreten. Dabei habe der 25-Jährige immer wieder „allahu akbar“ ausgerufen. Die Tritte, die auch gegen den Kopf des Mannes geführt wurden, führten zu schweren Verletzungen.

75-Jähriger ist pflegebedürftig

Unter anderem erlitt der Mann ein schweres Gesichtstrauma, einen Trümmerbruch des Oberkiefers und Brüche des Jochbogens. Außerdem hat er auf einem Auge die Sehkraft verloren, welche er voraussichtlich nicht mehr wiedererlangen wird, und ist seit dem Vorfall pflegebedürftig.

Paranoide Schizophrenie

Der tatverdächtige Mann wurde unmittelbar nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Nach vorläufiger Bewertung hat dieses ergeben, dass der Tatverdächtige an einer paranoiden Schizophrenie leidet, die auch in Zusammenhang mit der Tat stehen soll. Aus diesem Grund wurde der Mann im Juli aus der Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankhaus gebracht.

Anhaltende Gefährlichkeit

Da der 25-Jährige nach den bisherigen Erkenntnissen bei der Tat aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen sein dürfte, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht möglich. Statt einer Anklage hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht einen Antrag im Sicherungsverfahren gestellt. Dieser hat zum Ziel, den Tatverdächtigen aufgrund seiner anhaltenden Gefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus
unterzubringen.

Asylantrag abgelehnt

Der Tatverdächtige stammt aus Somalia und ist nach Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Er reiste im April 2015 in die Bundesrepublik ein. In Deutschland hat er einen Asylantrag gestellt, der im Mai 2017 abgelehnt wurde. Mit einer baldigen Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht ist zu rechnen.

Artikel vom 16. Mai 2019

75-Jähriger erleidet schwere Kopfverletzungen

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