Zwielichtige Machenschaften?
Polizei sucht weitere Betroffene

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st). Eine 73 Jahre alte Frau ist Mitte Oktober möglicherweise zwielichtigen Machenschaften zum Opfer gefallen, teilt die Polizei mit. Die Seniorin meldete sich laut ihren Schilderungen auf einen im Briefkasten erhaltenen Flyer bei einer regionalen Teppichreinigungsfirma. Prompt soll am 15. Oktober ein angeblicher Mitarbeiter des Betriebes bei der Frau zu Hause erschienen sein und gleich drei Teppiche zur Reinigung mitgenommen haben. Als Bezahlung soll der Mann die 73-Jährige zu einer Übergabe von Schmuck und Zahngold überredet haben. Die ausgehändigten Wertgegenstände dürften bei weitem den Gegenwert der Teppichreinigung übersteigen. Die Beamten des Polizeireviers Offenburg haben zwischenzeitlich die Ermittlungen aufgenommen und prüfen, inwieweit eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. Ferner bitten die Ermittler, dass sich möglicherweise weitere Betroffene unter der Telefon 0781/212200 melden.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nachfolgende Hinweise:

  • Für die gewünschte Dienstleistung immer einen Fixpreis vereinbaren
  • Nicht unter Druck setzen lassen, auf eine Rechnung bestehen und nicht sofort bezahlen
  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine
  • Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
  • Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären
  • Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenkeoder Besuchsbestätigungen.
  • Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
  • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
  • Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "DiesesAngebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.

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