Anträge haben sich verdoppelt
Wer jetzt Anspruch auf Wohngeld hat

Nach der Wohngeldreform sollen mehr Menschen bezugsberechtigt sein. Zudem soll sich der staatliche Zuschuss erhöhen. Und es gibt Unterstützung zu den Heizkosten. | Foto: gro
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Ortenau Am 1. Januar ist die Wohngeldreform der Bundesregierung in Kraft getreten. So sollen nicht nur mehr Menschen ein Anrecht auf Wohngeld haben, es soll sich auch erhöhen. Dazu kommt eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die die steigenden Energiekosten abfedern soll. Sie beträgt 2,50 Euro pro Quadratmeter. So weit die Theorie, doch wie sieht es in der Praxis aus?

Nicht nur Mieter berechtigt

"Die Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien, Alleinerziehenden, Rentnern und Geringverdienenden zu Gute", sagt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis. "Das Wohngeld ist grundsätzlich abhängig von Personenzahl, Miete und Einkommen."
So zeigen Berechnungsbeispiele der Bundesregierung: Eine alleinstehende Person mit einem monatlichen Einkommen von 766,35 Euro und einer Kaltmiete von 335 Euro kann mit einem Wohngeld von 250 Euro rechnen. Ein Ehepaar, dem 1.103,70 Euro monatlich zur Verfügung stehen und das eine Kaltmiete von 480 Euro zahlt, erhält rund 366 Euro Wohngeld. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 1.336 Euro im Monat und einer zu berücksichtigenden Kaltmiete bekommt 569 Euro. Ob und wie viel Wohngeld man erhalten kann, lässt sich über den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, , feststellen. Die Wohnung muss übrigens nicht zwingend gemietet, sondern kann unter Umständen selbst genutztes Eigentum sein.

Mehr Alleinstehende

"Bis Ende Januar sind bereits 750 Anträge bei der Wohngeldstelle eingegangen", sagt Ingrid Oswald. Damit habe sich die Zahl der Anträge in diesem Monat bereits mehr als verdoppelt gegenüber dem Vorjahr. 2022 wurden im Ortenaukreis insgesamt 3.650 Wohngeldfälle bearbeitet. Von den bisher eingegangenen Anträgen seien zehn Prozent beschieden worden. Vermehrt nutzten Alleinstehende und Rentner die zusätzlichen Unterstützungsleistungen.

Ein Problem für die Mitarbeiter sei nicht nur, dass sie deutlich mehr Anträge zu bearbeiten hätten, sondern auch, dass häufig formlose Anträge in der Wohngeldstelle eingingen. "Die Anträge werden oft ohne Nachweise übermittelt oder nur mit wenigen Unterlagen vorgelegt", beschreibt die Amtsleiterin die Situation. "Wie lange wir für die Bearbeitung brauchen, liegt also beim Einzelfall, an dessen Komplexität oder wie schnell die erforderlichen Unterlagen vorliegen", so Oswald. Hilfe gibt es unter www.ortenaukreis.de . Über den Pfad "Lebensunterhalt & Soziales – Wohnen – Wohngeld beantragen" stünden Informationen zum Wohngeld und dem Antragsverfahren zur Verfügung. Außerdem werde dort konkret benannt, welche Nachweise für den Antrag auf Wohngeld zwingend erforderlich sind sowie welches Amt zuständig ist.

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