Drogendealerin vor Gericht
Vorwurf: Über 15.000 Euro dabei verdient
Offenburg/Kehl (st). Vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg muss sich ab dem 7. März eine 57-jährige Frau aus Kehl unter anderem wegen des Vorwurfs des unerlaubten Waffenbesitzes, des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 48 Fällen verantworten.
Nach der Anklageschrift soll sie von ihrer Wohnung in Kehl aus seit Juni 2016 einen gewinnbringenden Handel mit Kokain betrieben haben. In 48 Fällen habe sie seitdem über zwei Jahre hinweg von einem Lieferanten Mengen zwischen vier bis sechs Gramm Kokain erworben, das sie dannin ihrer Wohnung und auch in Gaststätten an verschiedene Abnehmer in Kleinmengen weiterverkauft habe. Dabei habe sie auf „Kommissionsbasis“ für ihren Lieferanten gehandelt, dessen Identität bisher noch nicht abschließend ermittelt sei.
Im Mai 2018 soll sie überdies 100 Gramm Haschisch von einer noch unbekannten Person erworben haben; davon habe sie in der Folge etwa 44 Gramm an Dritte gewinnbringend veräußert. Die verbleibende Menge habe sie im Juni 2018 in einem Schrank in ihrer Wohnung aufbewahrt. Ebenso habe sie seinerzeit über eine scharfe, halbautomatische Selbstladepistole samt passender Munition verfügt, die sie einem Schlafzimmerschrank gelagert habe. Einen Waffenschein habe die Angeklagte nicht.
Aus den Taten soll die Angeklagte einen Umsatz von mehr als 15.700,00 Euro erwirtschaftet haben, dessen Einziehung die Staatsanwaltschaft beantragt hat.
Schließlich wird der Frau zur Last gelegt, zu Gunsten einer noch nicht abschließend ermittelten Person im Juni 2018 knapp 200 Gramm Kokaingemisch aufbewahrt zu haben. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass diese Drogen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen seien.
Die Angeklagte ist nicht vorbestraft und ist im Wesentlichen geständig. Sie befand sich von Juni bis September 2018 in Untersuchungshaft. Seitdem ist der gegen sie ergangene Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die im Juni 2018 in ihrer Wohnung aufgefundenen Drogen sind sichergestellt.
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