So kann Briefwahl beantragt werden
Unterlagen anfordern leicht gemacht

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen. | Foto: Stadt Offenburg
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen.
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Offenburg (st). Für die Bundestagswahl am 26. September wird mit einem großen Anteil von Briefwählern gerechnet. so die Stadt Offenburg. Aber wie kommt man eigentlich an die Unterlagen?

Die traditionelle Form sei der schriftliche Antrag per Post oder per eigenhändigem Einwurf bei der Stadtverwaltung. Auf der  Wahlbenachrichtigung findet sich auf der Rückseite der Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins. Dieser kann bequem zu Hause ausfüllen und an die Stadt zurückgeschickt oder in den Briefkasten beim Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, eingeworfen werden.

Bei einer abweichenden Versandadresse ist ein formloser Antrag mit den folgenden Daten - Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort - möglich. Diesen wird an die Adresse Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg geschickt.

Antrag digital

Ein Wahlschein kann auch formlos per E-Mail an wahlen@offenburg.de beantragt werden. Dies empfiehlt sich, wenn etwa die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegt. In diesem Fall benötigt die Stadt von den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift - Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort - gegebenenfalls noch die Anschrift, bei einer abweichenden Versandadresse des Antragsstellers.

Bis Freitag, 24. September, können auch mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen persönlich am Wahlschalter im Bürgerbüro am Fischmarkt beantragt und abholt werden. Geöffnet ist der Wahlschalter von Montag bis Mittwoch, 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag vor der Wahl, also am 24. September, bis 18 Uhr.

Die persönliche Beantragung vor Ort beziehungsweise das Abholen der Unterlagen ist aufgrund der Corona-Pandemie und auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung nur mit einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Aufgrund der Hygieneauflagen und Personenbegrenzungen kann es bei der Ausgabe am Briefwahlschalter zu Wartezeiten kommen.
Auf der Homepage der Stadt findet sich bis Mittwoch, 22. September, um 18 Uhr unter www.offenburg.de/briefwahl2021 einen Link zum Onlinewahlscheinantrag.

Die passenden Daten wie Wahlbezirk und Wählernummer können der Wahlbenachrichtigung entnommen und in das Antragsformular eingetragen werden. Dieser Abgleich der Daten stellt gleichzeitig die automatische Prüfung der Daten im Wählerverzeichnis dar. Jedem steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch mit ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Damit die Briefwahl gültig ist, muss der Stimmzettel am Sonntag, 26. September, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

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