Neuer Mietspiegel für Offenburg
Teilnahme an Befragung ist Pflicht

Die Stadt Offenburg verschickt derzeit Fragebogen, um einen neuen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Die Beantwortung ist Pflicht. | Foto: Stadt Offenburg
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Offenburg (st) Welche Miethöhe ist für meine Wohnung angemessen? Um diese oft gestellte Frage von Mietern und Vermietern zukünftig beantworten zu können, erhalten rund 4.000 zufällig ausgewählte Haushalte kommende Woche Post von der Stadt. Ihre Rückmeldungen werden die Grundlage für die Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels für Offenburg bilden. Alle Haushalte, die einen Fragebogen erhalten haben, sind zur Beantwortung verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Mieter, Eigentümer oder Untermieter handelt. In einem persönlichen Anschreiben bittet Oberbürgermeister Marco Steffens die angeschriebenen Haushalte um Mitwirkung.

Um Mieter und Vermieter eine Orientierungshilfe zum aktuellen Mietpreisgefüge in Offenburg an die Hand zu geben, lässt die Stadt derzeit einen neuen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Dieser wird die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen in Abhängigkeit von Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage darstellen und so für mehr Markttransparenz und Rechtssicherheit bei Mietpreisfestlegungen sorgen.

Repräsentative Daten

Grundlage ist eine repräsentative Datenerhebung bei Mietern und Vermietern zu bestehenden Mietverhältnissen. Dabei werden Informationen zu Alter, Ausstattung und Zustand von Gebäude und Wohnung ebenso wie Mietkosten abgefragt. Die Beantwortung ist im Internet oder durch portofreie Rücksendung des beigelegten Fragebogens möglich.

Oberbürgermeister Marco Steffens weist auf die gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung hin und bittet um möglichst viele und vollständige Rückmeldungen: „Nur auf der Grundlage umfassender Informationen zu bestehenden Mietverhältnissen können die verschiedenen Einflüsse auf den Mietpreis ermittelt und analysiert werden. Ich bitte Sie daher, sich die Zeit zu nehmen und die Fragen vollständig zu beantworten“. Das Ende der Rückmeldefrist ist der 30. September 2023.

Die Erhebung wird durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg durchgeführt, das mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung des Mietspiegels beauftragt wurde. Die Auswertung der Angaben erfolgt selbstverständlich anonymisiert und unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes.

Hintergrund

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat im Herbst 2018 die Verwaltung mit der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Seit Juli 2022 sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner zur Erstellung von Mietspiegeln rechtlich verpflichtet. Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel für Offenburg behält noch bis Ende Mai 2024 seine Gültigkeit.

Ein qualifizierter Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Dabei werden die in Paragraf 558 BGB festgelegten Wohnwertmerkmale berücksichtigt:

  • Art (z.B. Altbau/Neubau, Ein-, Zwei-oder Mehrfamilienhaus, etc.)
  • Größe
  • Ausstattung (z.B. Art der Heizung, Badausstattung, Bodenbeläge, Keller etc.)
  • Beschaffenheit (z.B. Alter, Zuschnitt, baulicher/energetischer Zustand etc.)
  • Lage einer Wohnung (z. B. einfach, mittel, gut)

Der qualifizierte Mietspiegel wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel erstellt, dem folgende Organisationen und Unternehmen angehören: Deutscher Mieterbund Offenburg Lahr e. V., Haus- und Grundeigentümerverein Offenburg e. V., Stadtbau/Wohnbau Offenburg GmbH, GEMIBAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Offenburger Baugenossenschaft eG, Sparkasse Offenburg/Ortenau, Volksbank eG – Die Gestalterbank, Amtsgericht Offenburg und das Landratsamt Ortenaukreis.

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