Landgericht verurteilt Autohersteller wegen sittenwidriger Schädigung
Schadenersatz für Autokäufer

Offenburg (st). Ein Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg hat am Montag einen Autohersteller wegen sittenwidriger Schädigung zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.

Der Kläger hatte im Jahr 2016 ein Fahrzeug erworben, in dem ein Motor des Typs X sowie ein mit der Harnstofflösung „AdBlue“ betriebener SCR-Katalysator eingebaut waren. Der Wirkstoff „AdBlue“ befreit infolge von chemischen Reaktionen die Abgase eines Fahrzeugs von Stickoxiden. Im Jahre 2018 warf das Kraftfahrt-Bundesamt dem beklagten Autohersteller im Zusammenhang mit der Dosierung des Wirkstoffs „AdBlue“ „unzulässige Emissionsstrategien“ vor und forderte diesen zu Nachrüstungsmaßnahmen auf. Der Kläger sah sich auf Grund dieses Sachverhalts getäuscht und nahm den Hersteller des Fahrzeugs auf Schadensersatz in Anspruch.

Seine Klage hatte im Wesentlichen Erfolg. Das Landgericht ist auf der Grundlage des Vorbringens der Parteien davon ausgegangen, dass der beklagte Autohersteller in den Fahrzeugen des streitgegenständlichen Typs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut habe. Nach einer gewissen Betriebsdauer werde nämlich tendenziell „zu wenig“ „AdBlue“ bei der Abgasreinigung eingesetzt und dadurch letztlich der NOx-Ausstoß verschlechtert. Diese Dosierungsstrategie sei unzulässig, weil sie nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Klägers auch programmiert worden sei, um den Nutzern des Fahrzeugs ein häufiges Nachtanken der Lösung „AdBlue“ zu ersparen.

Der Autohersteller habe sich nämlich mit anderen Autoherstellern im Rahmen einer Kartellabsprache darauf verständigt, kleine „AdBlue“-Tanks zu verwenden, um Platz und Kosten zu ersparen. Bei dieser Sachlage, so das Landgericht, sei die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge und damit deren Nutzung im Straßenverkehr gefährdet gewesen.

Da der Autohersteller sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch die Käufer seiner Fahrzeuge über die genannten Umstände im Unklaren gelassen habe, habe er sie getäuscht und letztlich in sittenwidriger Art und Weise geschädigt, weswegen er Schadensersatz leisten müsse.

Nach dem Urteil kann der Kläger Ersatz des Kaufpreises unter Anrechnung der von ihm gefahrenen Kilometer verlangen. Das Fahrzeug muss er an den Hersteller herausgeben.

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