Qualifizierter Mietspiegel
Rechtssicherheit oder Mittel zur Preistreiberei?

Was kostet Wohnen in Offenburg? | Foto: gro

Ortenau. Der Deutsche Mieterbund Offenburg-Lahr fordert ihn bereits seit 2006: einen Mietspiegel für Offenburg. 2018 hatte der Offenburger Stadtrat beschlossen, den ersten qualifizierten Mietspiegel für die Stadt zu erstellen.

Mietspiegel in Offenburg

Dieser weist die ortsübliche Vergleichsmiete in Form einer Nettokaltmiete für Wohnungen aus. Dabei werden auch die nach Paragraf 558 BGB festgelegten Wohnungsmerkmale berücksichtigt:

  • Art des Gebäudes – also, ob es sich um einen Alt- oder Neubau oder ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt
  • Größe
  • Ausstattung wie die Art der Heizung, die Badausstattung, die Bodenbeläge oder der Keller
  • Beschaffenheit wie das Alter, der Zuschnitt und der bauliche Zustand
  • Lage der Wohnung

Auswertung Anfang 2020

"Die Datenerhebung in den Haushalten ist abgeschlossen", teilt Florian Würth, Pressesprecher der Stadt Offenburg, mit. "Derzeit läuft noch die Datenerhebung bei den Wohnungsbauunternehmen." Ende September waren die Briefe an 10.000 Mieter- und Vermieterhaushalte herausgegangen. "Rückmeldefrist war der 11. November", so Würth. "Wir haben bislang 1.000 Antworten erhalten, dazu kommen noch die Rückmeldungen der Wohnungsbauunternehmen." Anfang 2020 wird die Auswertungsphase beginnen, danach sollen die Ergebnisse mit dem Arbeitskreis Mietspiegel beraten werden. "Wir rechnen mit einem Gemeinderatsbeschluss in der ersten Jahreshälfte 2020", sagt Würth. "Es ist ein öffentliches Dokument, neben einer Broschüre wird auch ein Online-Portal zur Verfügung gestellt."

Stadt Lahr plant keinen Mietspiegel

Nach Auffassung der Stadt Lahr ist ein qualifizierter Mietspiegel mit einem Aufwand verbunden, der dauerhaft hoch bleibt, aber nicht dauerhaft gefördert wird. "Somit ist weder die Finanzierung noch eine Bearbeitungskapazität vorhanden", gibt Nadja Heine, Pressestelle der Stadt Lahr, Auskunft. Zudem ist nach Auffassung der Stadt der Wohnungsmarkt in Lahr nicht so hochspekulativ und unübersichtlich, dass aus Informationsgründen ein Mietspiegel gebraucht wird.

"Als Grundlage für eine Mietpreisbremse, die vergangenes Jahr bereits in den Gremien diskutiert worden ist, soll er nicht herangezogen werden, da diese Preisbremse im Lahrer Wohnungsmarkt einerseits für Preissteigerungen und andererseits für Verzögerungen sorgen würde, die den angespannten Wohnungsmarkt nicht entlasten, sondern belasten würden", argumentiert die Stadt und ist überzeugt, dass ein Mietspiegel nur zu Gunsten spekulativen Wohnungsbaus preistreibend wirkt.

Nicht im Sinne der Vermieter

"Der Mietspiegel erfasst nicht Dauerverträge, sondern insbesondere Neuverträge, also frisch sanierte oder neu auf den Markt geworfene Wohnungen. Er animiert, auch bei Neuangeboten mindestens den Mietspiegelerlös anzustreben. Niedrigmieten aus Altverträgen werden unterrepräsentiert. Er ist somit nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht im Sinne der Vermieter", so die Stadt.

Deutscher Mieterbund

Eine Auffassung, die der Deutsche Mieterbund nicht teilt. "Da unser Mieterverein auch für Lahr und Achern zuständig ist, werden wir im kommenden Jahr die Erstellung eines Mietspiegels bei diesen Städten einfordern", kündigt Rainer Wunsch, erster Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Offenburg-Lahr, an. Für ihn liegen die Vorteile eines qualifizierten Mietspiegels auf der Hand: "Sie bieten aufgrund der wissenschaftlichen Erstellung die Gewähr, dass ihre Werte die ortsübliche Vergleichsmiete ausweisen. Deshalb unterliegen sie auch im Mietprozess der Vermutung der Richtigkeit", so Wunsch. Außerdem müssen laut ihm Vermieter im vorgerichtlichen Mieterhöhungsverfahren die konkret ausgewiesenen Angaben im Mietspiegel zwingend mitteilen. "Schon wegen der Schaffung von Rechtsfrieden in einer Kommune sollten unsere Städte einen Mietspiegel haben", stellt Wunsch fest.

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