Schwerer Raub im Möbelmarkt
Prozess vor dem Landgericht Offenburg

Offenburg (st). Mit einer Verfolgungsjagd und Verhaftung im Maisfeld endete im vergangenen Jahr ein Raub in einem Offenburger Möbelhaus. Über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg verhandelt ab dem 9. April 2020 die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg.

Der 34-jährige Angeklagte W. soll am 24. Oktober 2019 unter dem Einfluss verschiedener Schmerz- und Betäubungsmittel gegen 19.50 Uhr mit einem silberfarbenen (Schreckschuss-)Revolver ohne Trommel eine angestellte Kassiererin des Möbelhauses bedroht haben. Mit den Worten „Überfall, Geld her!“ soll er sie zur Herausgabe des Bargeldes aus der Kundenkasse aufgefordert haben.

Die Anklageschrift geht davon aus, dass der Angeklagte so 5.208,92 Euro erbeuten konnte. Ein Kunde des Möbelmarktes soll die Situation bemerkt haben und den Angeklagten von hinten im Schwitzkasten zu Boden gebracht haben. Als der Kunde jedoch die Waffe des Angeklagten gesehen habe, soll er den Angeklagten losgelassen haben. Dieser soll dann in ein nahe gelegenes Maisfeld geflüchtet sein, wo er später durch Polizeikräfte unter Einsatz eines Hubschraubers vorläufig festgenommen wurde.

Die 2. Große Strafkammer hat zudem über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten anzuordnen. Der Angeklagte war wegen einer ähnlichen Tat aus dem Jahr 2015 bereits durch das Landgericht Offenburg wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raues zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden. Er war etwa acht Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden.

Der Angeklagte zeigte sich bislang geständig. Die Hauptverhandlung ist auf drei Tage angesetzt und beginnt mit der Einlassung des Angeklagten. Im Anschluss folgt die Vernehmung der unmittelbaren Tatzeugen, der Polizeibeamten und des  psychiatrischen Sachverständigen.

Aufgrund er aktuellen Situation (Covid-19) wird gebeten den entsprechenden Sicherheitsabstand im Zuschauerraum einzuhalten.

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