Neubau in Gengenbach beschlossen
Nachnutzung mit Sanierung nicht machbar

Gengenbach (st). Zur Zukunft des ehemaligen Klinikstandortes Gengenbach hat sich der Kreistag des Ortenaukreises heute bei vier Gegenstimmen für den Neubau einer Pflegeeinrichtung mit 45 Plätzen durch das Pflege- und Betreuungsheim Ortenau (PBO) sowie einen separaten Neubau für das Gesundheitsamt des Ortenaukreises nach einem Teilabriss des aktuellen Klinikgebäudes ausgesprochen. Außerdem wird das unter Denkmalschutz stehende „alte Spital“ saniert und ertüchtigt werden und darin eine ambulante Wohngemeinschaft mit acht Plätzen durch das PBO betrieben werden, so der Beschluss des Gremiums.

Mit der vorgeschlagenen Planung für die Nachnutzung folgt die Geschäftsführung des Ortenau Klinikums den bisherigen Beschlüssen der Kreisgremien zur Umsetzung des Modell Landrat am Standort Gengenbach. Diese sehen vor, dass ein Gesundheitszentrum mit einer Pflegeeinrichtung, einer ambulanten Wohngemeinschaft, dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises sowie eine Einrichtung von Kinderheimbeatmungsplätzen und ein sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) angesiedelt werden. Anfang des Jahres 2019 wurde bereits eine Behelfsrettungswache eingerichtet, die noch räumlich erweitert werden soll.

Sanierung nicht sinnvoll

Eine vertiefte bauliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Sanierung des bestehenden Klinikgebäudes die angestrebten Nutzungen nicht sinnvoll baulich realisiert werden können. Diese wären nur bei Realisierung eines Neubaus adäquat umsetzbar.

Darüber hinaus würde eine Sanierung des Klinikgebäudes im Bestand gemäß Kostenschätzung der Architekten rund 15,2 Millionen Euro brutto kosten. Ein Teilabriss des Klinikgebäudes und ein Neubau des Gesundheitsamtes sowie der 45 Plätze des Pflege- und Betreuungsheim einschließlich der Sanierung und Realisierung der ambulanten Wohngemeinschaft im alten Spital würde hingegen bei den angenommenen Flächenbedarfen Investitionen in Höhe von rund 12,1 Millionen Euro erfordern. Somit wäre ein Teilabriss in Verbindung mit einem Neubau rund 3,1 Millionen Euro günstiger als eine Bestandssanierung.

In ihrer Vorlage macht die Verwaltung deutlich, das die Planungen und die Beschlüsse der Gremien unter dem Vorbehalt stehen, dass der Spitalfond Gengenbach als ehemaliger Träger der Klinik auf die Geltendmachung des sogenannten Heimfallanspruchs verzichtet, das ihm hieraus zustehende Rückübertragungsrecht nicht geltend macht und einer Änderung des Verwendungszwecks zustimmt.

Hinsichtlich der Gewinnung einer ambulanten Notfallpraxis und zusätzlicher Facharztpraxen sind die Geschäftsführer der Medizinischen Versorgungszentren des Ortenau Klinikums auf der Suche nach adäquaten Facharztsitzen. Die räumliche Ansiedlung ist idealerweise im neu errichteten Gebäude eines benachbarten Gesundheitszentrums vorgesehen.

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