Klage gegen Klinikreform abgewiesen
Keller: "Kläger gescheitert"

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen gegen die Kreistagsbeschlüsse zur Umsetzung der Agenda 2030 am Ortenau Klinikum abgewiesen. | Foto: Symbolbild gro
  • Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen gegen die Kreistagsbeschlüsse zur Umsetzung der Agenda 2030 am Ortenau Klinikum abgewiesen.
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Offenburg (st). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nach der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag am Montag, 6. September, eine Klage gegen die Kreistagsentscheidung zur Klinikreform als unzulässig abgewiesen, teilt das Ortenau Klinikum in einer Presseerklärung mit.

Dazu sagt Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller: „Die Kläger sind umfassend gescheitert. Die bekannten falschen Behauptungen und völlig unsachgemäße Argumente der Kläger haben vor Gericht keinen Bestand. Der Versuch einer erneuten Blockade der Klinikreform bleibt erfolglos. Die Entscheidung des Gerichts bestärkt die Arbeit der Kreistagsmitglieder, die die Zukunftsplanung für unsere Kliniken seit Jahren mit Sachverstand und konstruktivem Engagement gestalten und begleiten. Wir werden die Klinikreform, mit der wir gut im Zeitplan liegen, konzentriert und zügig umsetzen und damit auch in Zukunft eine erstklassige Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Ortenau sichern.“

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