Hundehalterin ermittelt
Gefährliche Tiere müssen Maulkorb tragen

Das Kehler Rheinufer | Foto: gro

Kehl (st) Die Gefahr scheint gebannt: Dem Bereich Ordnungswesen Kehl ist es inzwischen gelungen, die Halterin der von zwei Hundes zu identifizieren, die wohl mehrfach andere Vierbeiner attackiert haben. Beide Hunde wurden als gefährlich eingestuft, teilt die Stadt Kehl mit. Das bedeutet, dass sie künftig nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Der KOD bestreift den Garten der zwei Ufer weiterhin verstärkt.

Bereits als die ersten Meldungen über die Hundehalterin beim Bereich Ordnungswesen eingegangen seien, die ihre Tiere im Garten der zwei Ufer freilaufen ließen, sei der KOD dort regelmäßig unterwegs gewesen, habe die Frau aber nicht angetroffen. Von den betroffenen Hundebesitzern, die sich beim Bereich Ordnungswesen gemeldet hätten, habe niemand den Namen der Frau gekannt. Erst dieser Tage sei es gelungen, ihre Identität zu ermitteln und die Hundehalterin anzuhören.

Gefährlich eingestuft

Nachdem die beiden Hunde nun als gefährlich eingestuft worden seien, würden die Regeln des Paragraphen vier der Polizeiverordnung für gefährliche Hunde gelten: Der Halter oder die Halterin hat den Hund so zu halten und zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht und kein Entweichen möglich ist. Der Hund dürfe außerhalb des eingezäunten eigenen Grundstücks nur Personen überlassen werden, die zuverlässig seien. Außerdem gelte Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Würden diese Regeln nicht eingehalten werden, könne – je nach Sachverhalt – der Hund beschlagnahmt werden. Im konkreten Fall müsse die Halterin mit einem Bußgeld rechnen.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass im gesamten bebauten Stadtgebiet sowie in den städtischen Grünanlagen grundsätzlich Leinenpflicht besteht.

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