Unterlagen zur Briefwahl
Antrag kann ab 28. August gestellt werden
Offenburg (st). Anlässlich der Bundestagswahl am 24. September werden bis spätestens 2.September rund 43.400 Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten in Offenburg versendet. Diese Benachrichtigung soll am Wahltag ins Wahllokal, welches auf der Benachrichtigung angegeben ist, mitgenommen werden – idealerweise ist der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Sofern eine wahlberechtigte Person am Wahltag, aufgrund Abwesenheit oder Erkrankung, das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann sie ab Montag, 28. August, die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, beantragen und mitnehmen oder direkt vor Ort das Briefwahlrecht ausüben – die Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite ist mitzubringen. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro endet am Freitag, 22. September, 18 Uhr. Das Bürgerbüro ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
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