Briefwahlausgabe zur OB-Wahl Offenburg
Ab Montag sind die Unterlagen erhältlich

Offenburg (st). Anlässlich der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 14.10.2018 werden derzeit bis spätestens 23. September rund 47.100 Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten in Offenburg versendet.

Aufgrund der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Mittwoch, 19. September, welcher über die Zulassung und auch über die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel beschließt, kann der Stimmzetteldruck erst in den nächsten Tagen erfolgen. Infolgedessen starten die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 24. September. Die Wahlbenachrichtigung ist ausgefüllt mitzubringen oder per Post zuzuleiten.

Sofern ein Wahlberechtigter am Wahltag aufgrund Abwesenheit oder Erkrankung das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann er  ab Montag, 24. September, die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, beantragen und mitnehmen oder direkt vor Ort das Briefwahlrecht ausüben – die Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite ist mitzubringen. Ab diesem Tag steht auch die Möglichkeit der Onlinebeantragung auf unserer Homepage www.offenburg.de zur Verfügung.

Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro endet am Freitag, 12.10.2018, 18 Uhr. Das Bürgerbüro ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis12 Uhr geöffnet.

Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 14. Oktober, 18 Uhr, an der auf dem Rücksendekuvert angegebenen Adresse eingegangen sind. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis: Im Falle einer Neuwahl am 28. Oktober werden die Briefwahlunterlagen an die gleiche Versandadresse zugestellt, da das Wählerverzeichnis der ersten Wahl maßgebend ist (§ 6 Absatz 4, Satz 1 KomWG).

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