Hinweis zu Feuerwerk an Silvester
Verstöße können teuer werden

Oberkirch (st). Die Mitarbeiter des Fachbereichs „Bürgerservice und Ordnung“ wünschen allen Einwohnern von Oberkirch einen guten Rutsch. Egal wie in Zeiten von Corona auf das neue Jahr angestoßen wird, es bleibt dabei, dass an Silvester ein Feuerwerktabu im Bereich von Fachwerkhäusern gilt.

Denn seit der Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurde bereits zum 1. Oktober 2009 bundeseinheitlich festgelegt, dass das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“, das ganze Jahr über verboten ist. Deshalb ist ein Feuerwerk unmittelbar im Bereich des Kirchplatzes, in der unteren Hauptstraße bei der evangelischen Kirche oder im Bereich von Fachwerkhäusern nicht zulässig. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

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