Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Stadt zieht keine Gebühren ein

Oberkirch (st). Zurzeit kann bedingt durch Corona immer noch nicht der bekannte Regelbetrieb in den Kindergärten stattfinden. Bislang finden in den Einrichtungen nur eine Notbetreuung und ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Für Eltern, deren Kinder nicht in eine der Notbetreuungen oder den eingeschränkten Regelbetrieb gehen, werden daher die Gebühren für den Platz in einem städtischen Kindergarten sowie die Mittagsverpflegung für den Monat Juni erlassen, teilt die Stadt Oberkirch in einer Pressenotiz mit.

Gezahlte Gebühren werden erstattet

Selbstzahler sollen daher keine Zahlung vornehmen oder den entsprechenden Dauerauftrag aussetzen, so die Stadt Oberkirch weiter. Bereits gezahlte Gebühren werden durch die Stadt Oberkirch wieder rückerstattet. Dies gilt auch für Eltern von Kindern, die wegen der Schulschließungen nicht das Angebot der verlässlichen Grundschule nutzen können.
Für Kinder in der Notbetreuung beziehungsweise im eingeschränkten Regelbetrieb sind jedoch weiterhin die Gebühren zu zahlen.

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