Marcus Kohler über Rauchwarnmelder
Kleine Lebensretter an der Decke

Der Oberkircher Feuerwehrkommandant Markus Kohler räumt mit fünf Irrtümern zum Thema Rauchwarnmelder auf und gibt noch Tipps, die Leben retten können.  | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Der Oberkircher Feuerwehrkommandant Markus Kohler räumt mit fünf Irrtümern zum Thema Rauchwarnmelder auf und gibt noch Tipps, die Leben retten können.
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Oberkirch (st). Obwohl Rauchwarnmelder überall in Deutschland eine Pflicht sind, ist dennoch die Hälfte der Eigenheime - Einfamilienhäuser und Reihenhäuser - nicht ausreichend bis gar nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

In vielen Haushalten sind die kleinen Lebensretter an der Decke anzutreffen. Doch seit Ende 2014 gilt in Baden-Württemberg gemäß der Landesbauordnung die Pflicht für Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder zu installieren. Seit dem die kleinen Lebensretter nun in den Eigenheimen Einzug gehalten haben, ist die Häufigkeit an größeren Wohnungsbränden deutlich zurückgegangen, so die Beobachtung von Feuerwehrkommandant Marcus Kohler.

Häufige Irrtümer 

Der Oberkircher Feuerwehrkommandant räumt mit fünf häufigen Irrtümern rund um das Thema Rauchwarnmelder auf:

  • Irrtum 1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen. Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
  • Irrtum 2: Ein Rauchmelder im Flur reicht. Falsch! Rauchwarnmelder gehören in alle Wohnräume, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird, sowie in den angrenzenden Fluren. Das betrifft Schlaf-, Kinder und Gästezimmer. Aber wenn jemand öfters vor dem Fernseher einschläft, sollte auch dort über einen Rauchwarnmelder nachgedacht werden.
  • Irrtum 3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder zu installieren. Falsch! Alle Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!
  • Irrtum 4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig. Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach. Das tödliche ist, das sich bei Bränden bildende CO - Kohlenmonoxid. Nach drei bis vier kräftigen Atemzügen des farb-, geruch- und geschmacklosen Gases ist man bewusstlos und in der Folge verstirbt man am CO.
  • Irrtum 5: Qualität von Rauchwarnmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

Dann gibt Marcus Kohler noch drei Tipps, die im Zweifel Leben retten können: In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, wie Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie etwa in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken sowie in allen Fluren in der Wohnung beziehungsweise im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Noch ein praktischer Tipp

 
Rauchwarnmelder besitzen eine Alarmlautstärke von mindestens 85 Dezibel (dB). Eine geschlossene Zimmertür dämpft den Schalldruck aber um etwa 20 dB. Das heißt, dass der Alarm hinter zwei geschlossenen Türen nur noch mit einem Schalldruck von 40 bis 45 dB zu hören ist und damit der Lautstärke, eines leise spielenden Radios entspricht.

Bei Rauchwarnmeldern mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt. 

Weitere Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

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