Die Reform des Wohngeldes macht sich in der Ortenau bemerkbar
Zuschuss zur Miete vom Staat ist deutlich gestiegen
Ortenau. Anfang des Jahres trat eine Reform des Wohngeldes in Kraft. Wohngeld erhalten Menschen mit
einem geringen Einkommen als Zuschuss zur Miete, aber auch bei
Wohneigentum als Lastenausgleich. Das Wohngeld ist abhängig von der
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der
monatlichen Bruttokalt-Miete beziehensweise Belastung und vom Einkommen
des Haushaltes. Die Reform macht sich deutlich bei den Wohngeldstellen
der Städte und des Kreises bemerkbar. Denn es wird nicht nur ein höheres
Wohngeld als bislang gezahlt, auch der Kreis der Berechtigten hat sich
seit dem 1. Januar erweitert.
So hat der Ortenaukreis, der für alle Kommunen außer den Städten Offenburg, Lahr, Kehl, Achern und
Oberkirch zuständig ist, von Januar bis einschließlich Juli bereits
1,093 Millionen Euro gezahlt. Die Gesamtsumme im vergangenen Jahr lag
bei 1,274 Millionen Euro. „Im Juni 2016 gab es 939 Wohngeldempfänger in
unserem Einzugsbereich“, teilt Hubertus Leptig vom Amt für Soziales und
Versorgung des Ortenaukreises auf Anfrage mit. „Vielfach erhalten Bürger
jetzt Wohngeld, die vor der Reform keinen Anspruch gehabt haben“,
erklärt Leptig den hohen Anstieg der Summe. „Da es immer mehr
Einzelhaushalte gibt und das Einkommen nicht in dem Maße steigt, wie
sich die Mietpreise entwickeln, ist davon auszugehen, dass künftig noch
mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen“, wagt er einen Blick in die
Zukunft.
Auch in der Stadt Offenburg sind die Beträge deutlich nach oben gegangen. „Aktuell erhalten 320 Haushalte Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz“, so Heidi Haberecht, Pressesprecherin der Stadt
Offenburg. „Zur Zeit werden monatlich insgesamt 48000 Euro überwiesen.
Im Jahr 2015 waren es noch durchschnittlich 32000 Euro im Monat. Von der
Reform profitieren besonders drei Personengruppen“, erläutert
Haberecht. „Die bisherigen Wohngeldhaushalte, die auch ohne Reform diese
Leistung bezogen hätten, die sogenannten ‚Hereinwachserhaushalte‘,
deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch
überschritten und die dieses Jahr erstmals wieder mit Wohngeld bei den
Wohnkosten entlastet werden und die sogenannten ‚Wechslerhaushalte‘, die
zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Sozialgesetzbuch II oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch XII bezogen haben.“
Die Kommunen sind in unterschiedliche Mietstufen, nach denen sich die Höhe des Wohngeldes
richtet, eingeteilt. „Im Ortenaukreis gibt es verschiedene Mietstufen“,
weiß Hubertus Leptig. „Die Stadt Rheinau hat die Mietstufe 1,
Gengenbach, Offenburg, Kehl und Lahr 3, der restliche Ortenaukreis 2.“
Diese Mietstufen richten sich nach dem vorherrschenden Mietniveau der
Kommunen.
Die Stadt Lahr wurde im Zuge der Reform in eine höhere Mietstufe eingruppiert. Auch deshalb macht sich dort die Reform
deutlich bemerkbar. „2015 bezogen 1813 Menschen in Lahr Wohngeld, bis
Juni 2016 waren es 2984“, so die Pressestelle der Stadt. Im ersten
Halbjahr, bis Ende Juni, wurden 887146 Euro ausgezahlt, im gesamten Jahr
2015 waren es 788079 Euro. Das Wohngeld wird hälftig vom Land und vom
Bund getragen – auch wenn es über die Kommunen beantragt wird.
Autor: Christina Großheim
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.