Wer will, darf künftig sein Kennzeichen mitnehmen

Neuzulassungen ab dem 1. Januar können online wieder abgemeldet werden. | Foto: Foto: I-vista/pixelio.de
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Ortenau. Für Autofahrer bringt das neue Jahr gleich einige Änderungen mit sich. So können
Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, bequem per Internet
wieder abgemeldet werden – beim Kraftfahrt-Bundesamt oder dem Portal der
Zulassungsbehörde. Dazu braucht man lediglich seinen gültigen
Personalausweis zur Online-Identifizierung, außerdem die neuen
Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und des
Fahrzeugscheins. Letztere bekommen Fahrzeuge ab Januar 2015 automatisch
bei der Neu- oder Wiederzulassung.

Wer in eine andere Stadt zieht, kann seine Kennzeichen künftig am Auto lassen – selbst wenn der neue Wohnort in einem anderen Bundesland
liegt. Auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs muss der neue Halter die
Nummernschilder nicht tauschen. Die Kfz-Versicherung richtet sich aber
weiterhin nach dem Wohnort.
Ab dem 1. Januar müssen alle Neuwagen die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Während die neue Norm keine
Auswirkungen auf Benziner hat, dürfen Diesel-Selbstzünder pro Kilometer
nur noch 80 statt 180 Milligramm Stickoxide ausstoßen.

Und wer sich über die Anschaffung eines E-Autos Gedanken macht, sollte sich bis Ende kommenden Jahres entscheiden. Denn alle E-Autos, die bis dahin neu zugelassen wurden, sind ab dem Tag der Zulassung zehn Jahre lang steuerfrei.

Autor: Daniela Räubig-Santo

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