Wer will, darf künftig sein Kennzeichen mitnehmen
Ortenau. Für Autofahrer bringt das neue Jahr gleich einige Änderungen mit sich. So können
Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, bequem per Internet
wieder abgemeldet werden – beim Kraftfahrt-Bundesamt oder dem Portal der
Zulassungsbehörde. Dazu braucht man lediglich seinen gültigen
Personalausweis zur Online-Identifizierung, außerdem die neuen
Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und des
Fahrzeugscheins. Letztere bekommen Fahrzeuge ab Januar 2015 automatisch
bei der Neu- oder Wiederzulassung.
Wer in eine andere Stadt zieht, kann seine Kennzeichen künftig am Auto lassen – selbst wenn der neue Wohnort in einem anderen Bundesland
liegt. Auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs muss der neue Halter die
Nummernschilder nicht tauschen. Die Kfz-Versicherung richtet sich aber
weiterhin nach dem Wohnort.
Ab dem 1. Januar müssen alle Neuwagen die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Während die neue Norm keine
Auswirkungen auf Benziner hat, dürfen Diesel-Selbstzünder pro Kilometer
nur noch 80 statt 180 Milligramm Stickoxide ausstoßen.
Und wer sich über die Anschaffung eines E-Autos Gedanken macht, sollte sich bis Ende kommenden Jahres entscheiden. Denn alle E-Autos, die bis dahin neu zugelassen wurden, sind ab dem Tag der Zulassung zehn Jahre lang steuerfrei.
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