Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld
Verlängerung bis zum 31. März
Offenburg (st). Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert, teilt die Agentur für Arbeit Offenburg mit. Unternehmen haben bis zum 31. März 2022 Anspruch auf...