Neue Regelungen für den Grenzübertritt
24-Stunden-Regelung eingeschränkt
Kehl (st). Mit der Neufassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, die seit Montag, 19. April, gilt, hat das Land die 24-Stunden-Regelung weiter deutlich eingeschränkt. Das heißt: Wer in Straßburg oder im Elsass Dienstleistungen in Anspruch nimmt, der muss sich bei seiner Rückkehr in Quarantäne begeben. Einwohnern von Straßburg und dem Elsass können umgekehrt auch keine Dienstleistungen in Kehl mehr in Anspruch nehmen. Unter den Begriff Dienstleistungen fallen beispielsweise auch Besuche...