Hinweis zu Silvester
Feuerwerktabu im Bereich von Fachwerkhäusern
Oberkirch (st) Die Mitarbeiter des Fachbereichs „Bürgerservice und Ordnung“ wünschen allen Einwohnern von Oberkirch einen guten Rutsch. Egal ob mit der Familie oder mit Freunden gemeinsam auf das neue Jahr angestoßen wird, es bleibt dabei, dass an Silvester ein Feuerwerktabu im Bereich von Fachwerkhäusern gilt. Denn seit der Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurde bereits zum 1. Oktober 2009 bundeseinheitlich festgelegt, dass das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in...