Appel an Oberkircher Bürger
Corona-Vorgaben an Silvester beachten
Oberkirch (st). Das Land Baden-Württemberg hat für den anstehenden Jahreswechsel spezielle Regeln mit Blick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt. Der Krisenstab der Stadt Oberkirch appelliert an die Bürger, sich an die Regeln zu halten.
Die Kontakte zwischen den Menschen müssen reduziert werden, um die Infektionszahlen zu senken und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen. Deshalb hat die Landesregierung Ausgangsbeschränkungen für die Zeit von 20 bis 5 Uhr und ab 5 bis 20 Uhr erlassen.
Silvester ohne Ausnahmen
In Baden-Württemberg gibt es, im Unterschied zu Weihnachten für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.
Das Zünden von Pyrotechnik und der Ausschank und Konsum von Alkohol sind im öffentlichen Raum generell durch die Corona-Verordnung verboten. Diese Regeln gelten für das gesamte Oberkircher Stadtgebiet. Das Bundesinnenministerium hat ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich.
Verbot von Feuerwerk
Die Einhaltung der Regeln der Corona-Verordnung hat für die Stadt Oberkirch und ihren Krisenstab höchste Priorität. Nur durch ein gemeinschaftliches Handeln aller Bürger kann die Pandemie eingedämmt und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems weiter erhalten werden.
Die Verwaltung appelliert daher an die Bevölkerung, das bestehende Feuerwerksverbot in den genannten Bereich und die geltenden Corona-Regeln einzuhalten. Ganz im Sinne „Gemeinsam gegen Corona“.
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