Einmaliger Kinderfreizeitbonus
KOA will mehr Teilhabe ermöglichen
Offenburg (st). Um die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, erhalten die von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis betreuten Haushalte im August 2021 einmalig einen Kinderfreizeitbonus. Berechtigt sind alle minderjährigen Kinder und Jugendlichen, welche im August 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, also sogenannte Hartz IV-Leistungen, haben. „Mit dem Kinderfreizeitbonus soll auch einkommensschwachen...