Körperverletzung mit Todesfolge
Verhandlung hat in Offenburg begonnen

Ortenau (st). Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg muss sich seit vergangenem Montag ein 38-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, seine Lebensgefährtin im Februar 2017 im Zustand erheblicher Alkoholisierung nach einem vorangegangenen Streit massiv mit der flachen Hand geschlagen und im gesamten Körperbereich getreten zu haben (wir berichteten). Dabei soll sie schwere Verletzungen im Kopf- , Hals- und Hüftbereich erlitten und anschließend das Bewusstsein verloren haben. Sie verstarb infolge ihrer Verletzungen in einer Ferienwohnung in Haslach. Nach der Anklage hätte der 38-Jährige erkennen können und müssen, dass seine Lebensgefährtin infolge der massiven Verletzungen verstarb. Er befindet sich seit dem 24. Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft.

Zwei weitere Verhandlungstermine sind für Dienstag, 8. August, und Donnerstag, 10. August, angesetzt.

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