Polizei warnt vor Betrugsmasche
"Schockanruf tödlicher Verkehrsunfall"

Ortenau (st). Der Enkeltrick ist eine bekannte Betrugsform, bei den Täter ihre Opfer vornehmlich über das Telefon kontaktieren. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) warnt vor einer neuen Variante, dem sogenannten "Schockanruf tödlicher Verkehrsunfall". Kombiniert werden hier die Betrugsmaschen "Falscher Polizeibeamter" und "Enkeltrick". Lagen in den vergangenen Jahren die vollendeten Straftaten im Phänomenbereich "Enkeltrick"/"Schockanruf" noch im Bereich von zwei bis drei Prozent, zeichnet sich gegenwärtig ein Trend ab, dass beinahe jeder zehnte Anruf, der der Polizei bekannt wird, zu einem Schaden führt.

Hoher moralischer Druck

Die Täter geben sich bei dieser Variante am Telefon unter anderem als Söhne und Töchter, Enkel, Ärzte, Polizeiangehörige sowie Bedienstete von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Konsulaten aus. Durch das Aufbauen von hohem moralischen Druck und der absoluten Notwendigkeit zum sofortigen Handeln, nehmen die Kriminellen den Opfern die Möglichkeit, nachzudenken und den Betrug zu erkennen. Bekannte, frei erfundenen Szenarien der Kriminellen sind folgende: der tödlich verursachte Verkehrsunfall eines Bekannten/Angehörigen, eine plötzliche schwere Erkrankung am Corona-Virus oder die drohende Inhaftierung im Ausland.

Vermögenswerte für Kaution

Bei den Anrufen erkundigen sich die Täter insbesondere nach den Vermögenswerten der Opfer und fordern Geld oder ersatzweise andere Wertgegenstände wie Gold, Münzen oder Schmuck. Mit Vermögenswerten soll angeblich eine Kaution zum Abwenden einer Untersuchungshaft für den Angehörige oder Bekannte, die teure Reparatur eines Unfallfahrzeugs oder die Überführungs- und Beerdigungskosten einer getöteten Person bezahlt werden. Das Geld oder wertgleiche Gegenstände sollen auf Anweisung der Kriminellen zumeist an örtlichen Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften persönlich übergeben werden. Oftmals wird auch ein Bote zu den Opfern nach Hause geschickt, der die Wertgegenstände an der Haustür entgegennimmt.

Das LKA BW rät in diesem Zusammenhang folgendes: Die echte Polizei fragt niemals nach Vermögenswerten. Es soll niemals Auskunft am Telefon über finanziellen Verhältnisse gegeben werden. Den Hörer erst richtig auflegen, bevor die 110 gewählt wird. Die örtlich zuständige Polizeidienststelle sollte auch dann informiert werden, wenn kein Schaden entstanden ist.

Wer glaubt, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, dem wird Folgendes empfohlen: · Der echte Verwandte/Bekannte sollte angerufen und nach der Richtigkeit der Geschichte gefragt werden oder Betroffene wenden sich an eine Vertrauensperson, der von dem Anruf erzählt wird. Jegliche Kontakt sollte zu der Person abgebrochen werden, die angerufen hat. Die Nummer und die Anrufzeit des Täters sollte notiert werden. Die Polizeidienststelle sollte umgehend informiert oder die 110 angerufen werden.
Weitere Informationen finden Interessierte auf www.polizei-beratung.de.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.