Die Glosse im Guller
So funktioniert Antidiskriminierung in den USA
Was haben sich ausländische Bekannte bei Besuchen in unserer schönen Ortenau schon lustig über die gesetzestreuen Deutschen gemacht, weil wir bei roter Fußgängerampel stehen bleiben. "Ich schaffe es mit eigener Intelligenz, eine Straße zu überqueren", feixte einmal ein britischer Blödmann, der ohnehin fest an die Überlegenheit des Empires glaubte. Alleine dafür hätte ich es ihm gegönnt, von einem Tretroller zumindest ein kleines bisschen angefahren zu werden.
Kinder
Letztendlich ist es mir jedoch egal, was andere sagen. Ich warte trotzdem geduldig Grün ab. Schließlich möchte ich Kindern ein Vorbild sein. Denn die können die Gefahren des Straßenverkehrs eben noch nicht einschätzen – selbst die vermeintlich schlauen Schlingel im Vereinigten Königreich nicht.
Auch in New York schert sich offensichtlich niemand um die Fußgängerampeln. Deshalb wurde es Passanten dort jetzt offiziell per Gesetzt erlaubt, Rotlicht zu ignorieren. Tja, so einfach kann es sein, die Zahl der Ordnungswidrigkeiten zu reduzieren. Allerdings wundert es mich, dass so leichten Herzens auf Bußgeldeinnahmen verzichtet wird. Das scheint jedoch der Tatsache geschuldet zu sein, dass 90 Prozent dieser Knöllchen an Latinos und Menschen mit dunkler Hautfarbe gegangen sind. Das führte zu dem Verdacht: Es gibt eine rassistisch motivierte Ungleichbehandlung von Verkehrssündern. So etwas geht natürlich nicht. Aber wie will man als rechtschaffener US-Politiker dem einen Riegel vorschieben?
Knöllchen-Quote
Vielleicht wäre die Einführung einer Quote eine Möglichkeit gewesen. Jeder Polizist muss an einem Arbeitstag insgesamt je 25 Prozent Latinos, Schwarze, Weiße sowie Asiaten mit einer Anzeige belangen. Wäre aber halt viel Papierkram.
Natürlich ist dieser Vorschlag Quatsch. Genauso haarsträubend ist aber auch die Vorstellung, ein Verbot nur deshalb abzuschaffen, weil Ordnungshüter ungerecht vorgehen. Das ist gleich doppelt eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung.
Anne-Marie Glaser
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