Interview mit Ulrich Geiger
Krank an den Feiertagen?
An Weihnachten haben auch viele Ärzte frei. Wohin sich Patienten wenden können, wenn sie medizinische Hilfe brauchen, erklärt der Vorsitzende der Kreisärzteschaft Ortenau Ulrich Geiger im Interview mit Marthe Roth.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich dringend ein rezeptpflichtiges Medikament brauche?
Die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist 116117. Hier vermittelt die Leitstelle den diensthabenden Arzt. Die gehfähigen Patienten können in die KV-Notfallpraxen in der Ortenau, jeweils an den Klinikstandorten in Achern, Offenburg, Lahr und Wolfach. Dorthin können sie ohne Voranmeldung kommen und werden zu den Öffnungszeiten von den diensthabenden Ärzten behandelt. An den Werktagen dazwischen ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Falls er nicht erreichbar sein sollte, sagt der Anrufbeantworter, an wen sich die Patienten wenden können.
Kommt ein Arzt zu mir nach Hause?
Bei Bedarf macht der diensthabende Arzt auch Hausbesuche.
Wann bin ich eigentlich ein "Blaulichtfall"?
Alle „Blaulichtfälle“ wie zum Beispiel Atemnot, Lähmungen, Bewusstseinsstörungen und Unfälle rufen die 112. Hier kommt der Rettungswagen, eventuell auch der Notarzt.
Für welche Fälle ist die Notaufnahme zuständig?
Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind spezialisiert auf Unfälle, Verletzungen und komplexe Notfälle, die meist eine stationäre Behandlung erfordern. In allen anderen Fällen sind in den KV-Notfallpraxen erfahrene Teams, die die Patienten entweder mit Facharztstatus behandeln oder in die richtigen Wege lenken können.
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