Die wichtigsten Posten
Kommunalhaushalt – kein Buch mit sieben Siegeln
Ortenau Im Augenblick beschäftigen sich die Städte und Gemeinden in der Ortenau wie alle Jahre wieder mit ihrer Finanzlage in den Haushaltsberatungen. Das Haushaltsrecht ist ganz schön komplex. Die Guller-Redaktion hat deshalb Merdan Seker, Professor für Kommunales Finanzmanagement an der Hochschule Kehl, gebeten, die wichtigsten Positionen zu erklären.
Der kommunale Haushalt besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt sowie der Bilanz. "Im Ergebnishaushalt werden alle ressourcenwirksamen Vorgänge des laufenden Tagesgeschäfts einer Kommune abgebildet", so Seker. Das beginne bei den Kosten für eine Baugenehmigung und reiche bis zu denen für die Gebäudeunterhaltung. "Die wichtigsten Positionen im Ergebnishaushalt sind die Personalkosten, die Kosten für in Anspruch genommene Sach- und Dienstleistungen, Bewirtschaftungskosten für Gebäude, die Abschreibungen, die Zinsaufwendungen für laufende Kredite, aber auch Transferaufwendungen wie die Ausgleichszahlungen ans Land", erklärt Merdan Seker.
Steuern und Abgaben
Finanziert werden diese Aufwendungen durch die Erträge aus Steuern und Abgaben einer Kommune: Dazu gehören die Grund- und die Gewerbesteuer, der kommunale Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die Hunde- oder Vergnügungssteuer. Kommunen erhalten auch Zuweisungen vom Land, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten oder in Form von Schlüsselzuweisungen. "Und nicht zuletzt die Entgelte für erbrachte Leistungen wie Verwaltungs-, Friedhofs- oder Kindergartengebühren fallen darunter", so der Professor für Kommunales Finanzmanagement.
Im Finanzhaushalt werden die Investitionen einer Kommune abgebildet und deren Finanzierbarkeit veranschaulicht. "Kurz gesagt: Immer wenn Geld fließt, steht es im Finanzhaushalt", so Merdan Seker. Investitionen sind Neubauten, größere Baumaßnahmen, aber auch der Kauf von Grundstücken, Fahrzeugen oder anderen Betriebsgeräten: "Neues Vermögen wird ausschließlich im Finanzhaushalt einer Kommune abgebildet." Die Mittel, die einer Kommune dafür zur Verfügung stehen, kommen aus dem zahlungswirksamen Überschuss des Ergebnishaushalts. Reicht der positive Saldo dort nicht aus, gibt es zwei Möglichkeiten, um den Haushalt auszugleichen: Die Städte und Gemeinden entnehmen Geld aus ihrer liquiden Rücklage oder nehmen Kredite auf. Letztere müssen natürlich auch zurückgezahlt werden.
Haushalt wird geprüft
Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde – bei kleineren Gemeinden und Städten das Landratsamt, bei den großen Kreisstädten das Regierungspräsidium – prüft im Rahmen der Haushaltsgenehmigung, ob die dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommunen sichergestellt ist. "Wenn dies nicht der Fall ist und mittelfristig kein Haushaltsausgleich erreicht wird, dann wird der Haushalt nicht genehmigt", mahnt Seker. Geplante Kreditaufnahmen für Investitionen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Sollte der Haushalt nicht genehmigungsfähig sein, müssen Kommunen diesen konsolidieren. "Es wird empfohlen mit den Aufwendungen anzufangen, um den Haushalt ins Lot zu bringen", beschreibt Merdan Seker die Rangfolge der möglichen Maßnahmen, die einer Kommune zur Verfügung stehen. Dabei geht es um Einsparungen im Einkauf durch zentrale Beschaffungsvorgänge oder bei der Frage, in welcher Qualität öffentliche Einrichtungen ausgestattet werden. Auch die personelle Ausstattung sollte näher betrachtet werden oder allgemeine Budgetkürzungen.
Bevor Steuern auf der Ertragsseite erhöht werden, sollte geprüft werden, ob sonstige Erträge aus Verkaufserlösen, Beteiligungen oder Miet- und Pachtverträgen verbessert werden können. Erst dann sollten Gebühren wie Kindergarten- oder Friedhofsgebühren erhöht werden. Ganz am Schluss steht die Anhebung der kommunalen Steuern wie beispielsweise die Hundesteuer oder die Grund- und Gewerbesteuer.
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