Landratsamt Ortenaukreis kontrolliert
Waffenaufbewahrung im Blick

Ortenau (st). Im vergangenen Jahr hat das Landratsamt Ortenaukreis 317 Kontrollen in Privathäusern und -Wohnungen durchgeführt, um die richtige und sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu überprüfen. Dabei kam es in 17 Fällen zu einer Beanstandung wegen nicht sachgemäßer Aufbewahrung.

„Wer Schusswaffen und Munition besitzt, muss gewährleisten, dass diese nicht abhandenkommen und insbesondere Vorkehrungen treffen, dass kein Unbefugter Zugriff darauf hat“, verweist Andrea Kern, Amtsleiterin des Ordnungsamts im Landratsamt Ortenaukreis auf das Waffengesetz. „Schusswaffen und Munition sind daher in Waffenschränken, welche den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, aufzubewahren.“ Das Landratsamt sei dazu verpflichtet, die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition unangekündigt zu überprüfen und gegebenenfalls illegale Waffen sicherzustellen.

„Solche Aufbewahrungskontrollen haben eine herausgehobene Bedeutung für die öffentliche Sicherheit“, betont Kern. Die Allgemeinheit solle so vor Waffenmissbrauch geschützt und Waffenbesitzer dafür sensibilisiert werden, wie wichtig eine sorgfältige Aufbewahrung ist. „Wenn Waffen oder Munition nicht gesetzeskonform aufbewahrt werden, können Bußgeldverfahren, Strafanzeigen oder der Widerruf der Waffenberechtigung drohen“, so die Amtsleiterin weiter.

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