Rechtsform Ortenau Klinikum
Vom Eigenbetrieb zur Anstalt öffentlichen Rechts
Ortenau (rek). Die Empfehlung des Krankenausschusses an den Kreistag erfolgte bei sechs Nein- und 14 Ja-Stimmen mehrheitlich: Das Ortenau Klinikum soll in eine Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Damit würden die operativen Angelegenheiten innerhalb des Verwaltungsrats mit Vertretern aus den Fraktionen des Kreistags, aber auch Arbeitnehmervertretern, entschieden – allerdings ohne öffentliche Diskussion. Der Kreistag behalte seine Kompetenz dabei bei wesentlichen politischen Entscheidungen zur Strategie und Ausrichtung des Klinikums. Nun wird der Kreistag in seiner nächsten Sitzung endgültig über die künftige Rechtsform entscheiden.
Das sagen Kritiker
Bisher wurden alle, das Ortenau Klinikum betreffenden Sachverhalte im Krankenhausausschuss beraten und konnten dann zwischen Vorberatung und Beschluss auch öffentlich diskutiert werden. Dieses Zeitfenster entfällt künftig, da die Themen beraten und in der gleichen Sitzung in der Regel beschlossen werden.
Kritiker dieses Vorgehens, zu denen auch Ettenheims Bürgermeister Bruno Metz und Oberkirchs Oberbürgermeister Michael Braun gehören, kritisieren den Zeitpunkt der Entscheidung. So merkte Braun an, dass diese Entscheidung mitten im Prozess der Agenda 2030 erfolge und damit er einen Verlust an Glaubwürdigkeit in der Außendarstellung befürchte. Die Linke Liste Ortenau und ihre einzige Kreisrätin Jana Schwab sieht sich in ihrer Arbeit eingeschränkt, da die Liste nicht in dem Verwaltungsrat vertreten sei.
Das Landratsamt führt in seiner Vorlage auf, dass etwa die zentralen Beschlüsse zum Gesundheitszentrum Gengenbach und Oberkirch, dem Neubau in Offenburg und Achern, aber auch die Wirtschaftspläne weiterhin im Gremium des Kreistags beraten und beschlossen worden seien. Die nächste Sitzung des Kreistags ist für den 20. Juli, geplant.
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