Rechtsform Ortenau Klinikum
Vom Eigenbetrieb zur Anstalt öffentlichen Rechts
Ortenau (rek). Die Empfehlung des Krankenausschusses an den Kreistag erfolgte bei sechs Nein- und 14 Ja-Stimmen mehrheitlich: Das Ortenau Klinikum soll in eine Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Damit würden die operativen Angelegenheiten innerhalb des Verwaltungsrats mit Vertretern aus den Fraktionen des Kreistags, aber auch Arbeitnehmervertretern, entschieden – allerdings ohne öffentliche Diskussion. Der Kreistag behalte seine Kompetenz dabei bei wesentlichen...