Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis
Statistikreport Oktober 2023

Ortenau Im Oktober 2023 haben 8.759 Familien beziehungsweise Haushalte Bürgergeld bezogen. Damit sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung gegenüber dem Vormonat weiterhin nahezu unverändert (-0,1 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II hat dagegen leicht zugenommen (0,4 Prozent), wobei bei der Zielgruppe der unter 25-Jährigen ein Anstieg der Arbeitslosen um 25,4 Prozent zum Vormonat zu verzeichnen ist. „Die überdurchschnittlich starke Zunahme der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird dadurch verursacht, dass das neue Schuljahr zwar bereits begonnen hat, aber zum Teil noch keine Schulbescheinigungen vorliegen, noch keine Berufsausbildung oder Beschäftigung aufgenommen oder noch keine Arbeitsfördermaßnahme begonnen wurde,“ kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

Erster Arbeitsmarkt

Im Oktober haben 149 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 17 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 166 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
Derzeit erhalten 18.640 Personen Leistungen der KOA, 4.955 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.598 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.553. Hinzu kommen 5.640 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.552 reine Leistungsbeziehende, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 895 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind unter anderem Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.

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