Regionalplan-Entwürfe für Solarenergie und Windenergie beschlossen

Ortenau (st) Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein haben am heutigen Donnerstag die Regionalplan-Entwürfe für die Solarenergie und die Windenergie beschlossen. Damit können die Beteiligungsverfahren zu diesen Teilfortschreibungen des Regionalplans zeitnah eingeleitet werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Gebiete festlegen

Bundes- und Landesregierung hätten in den vergangenen drei Jahren zahlreiche gesetzliche Neuerungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht und Änderungen im Naturschutz-, Planungs- und Baurecht vorgenommen. Die Regionalverbände seien demnach aufgefordert, erneut Gebiete für die Windenergienutzung und erstmals Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festzulegen. Diese Gebietsfestlegungen würden zugleich den Kern der jetzt beschlossenen Planentwürfe bilden.
"Identifiziert wurden von der Verbandsverwaltung regionsweit, das heißt zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden, 114 Gebiete für die Nutzung der Solarenergie", so die Presseinfo. Insgesamt seien das zirka 1.500 Hektar, rund 0,4 Prozent der Regionsfläche. Außerdem seien 183 Gebiete für die Nutzung der Windenergie identifiziert worden, insgesamt zirka 12.300 Hektar, rund drei Prozent der Regionsfläche. Damit können laut Regionalverband Südlicher Oberrhein die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben − mindestens 0,2 Prozent für die Freiflächen-Photovoltaik und mindestens 1,8 Prozent für die Windenergie – erfüllt werden.

Umfangreiche Vorarbeiten

Dem Beschluss im Kurhaus Bad Krozingen seien seit Ende November 2022 umfangreiche Arbeiten und Abstimmungen voraus gegangen. Die Abgrenzung der Gebiete basiere auf einer Vielzahl an Eignungs-, Ausschluss und Abwägungskriterien, so dass die Gebiete einerseits wirtschaftlich und technisch geeignet sowie andererseits konfliktarm in Bezug auf Mensch und Umwelt seien.
Im Rahmen der zeitnah beginnenden Beteiligungsverfahren würden Fachbehörden, Naturschutzvereinigungen, Gemeinden und weitere Träger öffentlicher Belange, aber auch die Bürgerschaft die Möglichkeit haben, Stellung zu den Planentwürfen zu nehmen. Hierzu werde eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbands erfolgen. Der Regionalverband werde die Anregungen prüfen und abwägen.

Das sagt Verbandsdirektor Wolfgang Brucker

Verbandsdirektor Wolfgang Brucker: „Es ist vor allem bei der Gebietskulisse für die Windenergie davon auszugehen, dass diese sich nach Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen noch weiter konsolidieren wird. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen wird sachgerecht abzuwägen sein, welche Gebiete des Planentwurfs beispielsweise aus Gründen des Landschaftsbilds und zur Vermeidung einer Überlastung anzupassen oder gar zu streichen sind.“

Kritik von Verbandsvorsitzender Otto Neideck

Der Verbandsvorsitzende, Otto Neideck, dankte der Verwaltung für die Erstellung der sehr umfangreichen Planunterlagen – nicht ohne dabei auf die äußerst herausfordernden Rahmenbedingungen hinzuweisen: „Zu Beginn des Planungsprozesses versprach man uns einen ‚stabilen Planungskorridor‘. Tatsächlich haben wir von Bundes- sowie auf Landesebene einen äußerst dynamischen Rechtsrahmen und teilweise unbeständige fachliche Einschätzungen erleben dürfen.“ Weiterhin seien noch Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung, die bis auf den Regionalplan durchschlagen könnten, und Vorgaben des Landes nicht abschließend geklärt. Der ambitionierte landesgesetzliche Zeitplan sieht vor, dass die Satzungsbeschlüsse der beiden Teilfortschreibungen bis zum 30. September 2025 gefasst werden.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.