Trinkwasser
Preise in der Ortenau unterscheiden sich stark
Ortenau (gro). Dass zu jeder Tages- und Nachtzeit frisches Trinkwasser aus dem Wasserhahn kommt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Das hat natürlich seinen Preis und der kann je nach Kommune völlig unterschiedlich sein. So ist das Frischwasser mit einem Preis von 1,32 Euro pro Kubikmeter in Berghaupten im Vergleich sehr günstig. Die Gemeinde Fischerbach dagegen hat erst im Dezember 2017 den Trinkwasserpreis auf 2,75 Euro pro Kubikmeter festgesetzt.
"Einer der Gründe ist das Alter unseres Leitungsnetzes", erklärt David Obert, Leiter Finanzen der Gemeinde Fischerbach. "Wir haben deshalb mit überdurchschnittlich vielen Wasserrohrbrüchen zu kämpfen. Einen großen Einfluss auf die Wassergebühr hatte außerdem die umfassende Sanierung und Erweiterung unseres Wasserhochbehälters, welche 2014 abgeschlossen wurde. Die Kosten für Investitionen wie diese fließen in Form von Abschreibungen in die Kalkulation ein.“
"Der niedrige Wasserpreis hängt damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren keine größeren Sanierungen beziehungsweise Investitionen anstanden und damit der jährliche Aufwand keine wesentliche Unterschiede erfahren hat", beschreibt Robert Vogt, Rechnungsamt der Gemeinde Berghaupten, die Situation. "Gleichzeitig sind keine größeren Abweichungen bei der verkauften Wassermenge angefallen."
Gewinne, aber auch Verluste dürfen die Kommunen in Sachen Wasser nicht machen, schreibt das Kommunalrecht vor. Kostendeckung lautet die Vorgabe. Das gilt auch für das Ab- und Regenwasser. Viele Jahre wurden diese beiden in einem Posten abgerechnet. Bemessungsgrundlage war dabei der Verbrauch des Frischwassers. 2010 entschieden Gerichte, dass das Abwasser und der Niederschlag getrennt abgerechnet werden müssen.
Nicht jede Kommune betreibt eine eigene Kläranlage. So nutzt Berghaupten die in Gengenbach, die Gemeinde Fischerbach hat mit anderen Umlandgemeinden den Abwasserzweckverband Kinzig- und Harmersbachtal gebildet. "Maßstab für die Schmutzwassermenge ist grundsätzlich der Frischwasserbezug", erklärt Robert Vogt. Das ist in jeder Kommune so. In Berghaupten werden dafür 2,34 Euro pro Kubikmeter verlangt, Fischerbach berechnet 1,54 Euro pro Kubikmeter.
Hinzu kommt jetzt noch das Niederschlagswasser. Bei der Festsetzung des Preises spielt die Fläche des Grundstückes, aber auch der Grad der Oberflächenversiegelung eine Rolle. Pro Quadratmeter fallen in Fischerbach 0,59 Euro und in Berghaupten 0,09 Euro an. Klagen gab es bei der Einführung nicht, allerdings: "In der Umstellungsphase haben viele Bürger von den angebotenen Beratungsterminen Gebrauch gemacht", so Robert Vogt. Größere Verschiebungen habe es nach Aussagen der beiden Kämmerer für die Bürger nicht gegeben.
Einen anderen Weg ist die Gemeinde Schuttertal gegangen: Hier wird noch nach dem alten System gearbeitet. "Wir haben einen hohen Erschließungsgrad durch die Seitentäler der Gemeinde", erklärt Ursula Gruninger, Kämmerei und Personalamt Schuttertal. Allerdings seien dort nur Schmutzwasserkanäle vorhanden. "Wenn der Anteil der Regenwasserleitungen am Gesamtnetz geringer als zwölf Prozent ist, dann musste nach einem richterlichen Urteil nicht umgestellt werden. Bei uns liegt der Anteil deutlich darunter, das wurde in einem Gutachten festgestellt." Sollte sich dieses Verhältnis einmal ändern, dann müsste Schuttertal, wie alle anderen Kommunen auch, das Gebührensystem umstellen.
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