Hilfsangebote
Plötzlich Pflegefall – wo es Rat und Unterstützung gibt

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Ortenau Ein Unfall, Krankheit – kein Mensch ist davor gefeit, ein Pflegefall zu werden. Nicht immer kann der Partner oder ein Angehöriger sich um den Betroffenen kümmern. Eine wichtige Anlaufstelle kann dann der Pflegestützpunkt sein.
Fünf Standorte
"Im Ortenaukreis gibt es insgesamt fünf Standorte. Diese befinden sich Offenburg, Lahr, Achern, Kehl und Haslach", so Virginia Guerra-Fischer, Mitarbeiterin des Pflegestützpunkts Ortenaukreis, Zentrale Offenburg. Aber auch alle ambulanten Dienste, Pflegeeinrichtungen und die Pflegeberater der Pflegekasse seien Ansprechpartner. Einen Termin gebe es in der Regel zeitnah innerhalb einer Woche: "Nur in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es etwas länger dauern." Im Pflegestützpunkt werde eine persönliche, individuelle, kostenlose und neutrale Beratung rund um Pflege und Versorgung angeboten, zum Beispiel Beratungen zu Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei werde auch bei der Antragsstellung unterstützt.
"Bei der Suche nach einem Pflegeheim bieten wir im akuten Fall an, eine Rundmail an alle Pflegeheime im Ortenaukreis zu schreiben", erklärt Virginia Guerra-Fischer. "Dadurch kann innerhalb weniger Tage ein Platz gefunden werden, unter Umständen aber nicht wohnortnah." Im Sommer oder in den Ferien seien manchmal keine Plätze frei. Gebe es eine Wunscheinrichtung oder einen Wunschort, könne die Wartezeit mitunter länger dauern.
Eigenanteil
Um die Zeit zu überbrücken, muss laut der Mitarbeiterin des Pflegestützpunkts versucht werden, eine individuelle Lösung zu Hause zu finden – zum Beispiel mit Hilfe von ambulanten Anbietern und weiteren Akteuren aus dem privaten Umfeld. Bei einer medizinischen Indikation sei eine Klinikeinweisung über den Hausarzt denkbar.
Und wie sieht es mit den Kosten für einen Pflegeplatz aus? "Diese variieren stark, der Eigenanteil beträgt je nach Einrichtung zirka 3.100 bis über 4.000 Euro im Monat", weiß Virginia Guerra-Fischer. Der Eigenanteil ab Pflegegrad 2 bleibe immer gleich; auch im höchsten Pflegegrad 5 bezahle man den gleichen Betrag. Die Pflegekassen würden sich mit einem Leistungszuschuss an den pflegebedingten Kosten beteiligen, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer: "Das heißt die Kosten verringern sich mit den Jahren etwas."
Ambulant vor stationär
Übrigens: "Im Pflegeversicherungsgesetz ist der Grundsatz 'ambulant vor stationär' festgeschrieben. Wenn ein Pflegefall eintritt, ist in vielen Fällen eine häusliche Versorgung gut zu organisieren." Nach aktuell vorliegender Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes vom 15. Dezember 2021 werden rund 80,2 Prozent der Pflegebedürftigen im Ortenaukreis zu Hause durch Angehörige oder einen Ambulanten Pflegedienst versorgt.
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