Von der Schadenslage zum Katastrophenfall
Ortenauer Einsatzkräfte sind gerüstet
Ortenau (set). Gleich zu Anfang ist Urs Kramer, Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz, eine Bemerkung sehr wichtig: Katastrophen "entwickeln sich aus schweren Schadensereignissen heraus." Es komme nicht ad hoc zu einer Krise. "Allerdings kann sich ein schweres Schadensereignis rapide zu einer Katastrophe entwickeln."
Das passiere dann, wenn Gemeindefeuerwehren, Rettungsdienst, Fachdienste und Verwaltungseinheiten nicht über genügend Ressourcen zur Schadensbekämpfung verfügten und dies auch nicht unter Zuhilfenahme der Überlandhilfe im Ortenaukreis erfolgen könne. Doch was ist eigentlich eine Katastrophe? "Die unteren Katastrophenschutzbehörden sprechen nur bei Schadenslagen mit außergewöhnlichen Ereignissen von einer Katastrophe", antwortet Urs Kramer.
Grundsätzlich könnten derartige extremen Situationen in Form von Natur- oder Umweltkatastrophen eintreten. Denkbar seien auch Zustände des Krieges, Formen von Terrorismus und Katastrophen auf Grund technischem oder menschlichem Versagen, die zu katastrophalen Ereignissen führen könnten. Als Beispiel nennt er unter anderem größere Schadenslagen in Form von Stromausfällen, wie eben beim Sturmtief "Kyrill" im Jahr 2007.
Topografisch relativ sicher
Der Ortenaukreis sei zumindest topografisch relativ sicher, jedoch: "Auch hier sind größere Schadenslagen, Krisen oder gar Katastrophen denkbar", erklärt Urs Kramer. Dabei erinnert er an die Starkregenfälle Ende vergangenen Monats: "Es kann zu schweren Unwetterlagen mit anschließendem Hochwasser kommen." Würden diese interkommunal auftreten, also flächendeckend, könnte sich dies unter Umständen zur einer Katastrophe ausweiten. Als weiteres Beispiele für den Landkreis nennt er den Eintritt von leichten bis mittleren Beben, wie es 2004 in Waldkirch passierte. Da habe der Seismograph ein Beben der Stärke 5,2 gemessen. "Weiterhin ist der Eintritt eines flächendeckenden Blackouts oder eines größeren Brandes möglich", sagt der Amtsleiter.
Bei einer konkreten Schadenslage würden zunächst verschiedene Mechanismen in Gang gesetzt. Zuvorderst werde seitens der Katastrophenschutzbehörde eine Bewertung der Lage und eine Prognose der weiteren Schadensentwicklung vorgenommen. Werde hierbei unter anderem ein erhöhter Koordinierungsbedarf erkannt, greife die Stabsdienstordnung des Ortenaukreises. Dann werde der Führungs- und Koordinierungsstab einberufen. "Entwickelt sich die Schadenslage zu einer Katastrophe mit einem umfassenden Koordinierungsbedarf, wird der Koordinierungs- um einen Verwaltungsstab ergänzt", erläutert Urs Kramer.
Katastrophenfall liegt lang zurück
Grundsätzlich solle, egal ob Umwelt- oder Naturkatastrophen, "eine Ausdehnung des Schadensereignisses verhindert werden". Weiterhin sollten primäre Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung abgewendet oder zumindest gemildert werden. "Nach Bewertung der Schadenslage müssen meist schnell viele Einsatzkräfte und Materialien in das betroffene Gebiet gebracht werden", erklärt Urs Kramer.
Ein konkreter Katastrophenfall in der Ortenau liege jedoch lange zurück: "Der schwere Krankenhausbrand in Achern im Jahr 1980 wurde im Nachhinein als Katastrophe eingestuft", erzählt er. Glücklicherweise seien in der jüngeren Vergangenheit aber keinerlei Katastrophen in der Ortenau eingetreten.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.