Optionsmodell 2G in Kraft
Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt
Ortenau (rek/ds/mak). Mit der seit Freitag in Baden-Württemberg geltenden Corona-Verordnung "gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität", so die Landesregierung. Da die Impfquote immer noch nicht hoch genug sei, könnten noch nicht alle Beschränkungen aufgehoben werden. "Wir sehen leider weiterhin, dass vor allem Menschen ohne Impfschutz schwer erkranken und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen", begründet dies die Regierung. In der Basisstufe bleiben die bisherigen 3G-Regeln für Geimpfte, Genesene und Getestete in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. Für von Covid-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.
Wann gelten die Warn- und Alarmstufe?
Die Warnstufe greift, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. In der Warnstufe gilt in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen eine PCR-Testpflicht und es gibt zudem wieder Kontaktbeschränkungen.
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot, zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärft.
Was genau bedeutet das 2G-Optionsmodell in seiner Umsetzung?
Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich für das 2G-Optionsmodell entscheiden. Dann ist der Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, für alle Teilnehmenden sowie Kunden deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kunden.
Beim 2G-Optionsmodell gibt es kein Zutrittsverbot für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
Wenden Kommunen und Veranstalter das Optionsmodell an?
Das Kulturbüro der Stadt Kehl wird "voraussichtlich mindestens bis zum Jahresende" bei der 3G-Regelung bleiben. "Als öffentlicher Veranstalter möchten wir niemanden aus dem kulturellen Leben ausschließen. Daher setzen wir bei städtischen Veranstaltungen vorerst weiterhin auf die Maskenpflicht und ausreichend Abstand zwischen den Sitzplätzen", teilt die Pressestelle mit. Dem schließt sich auch der Kehler Verein "R(h)einkultur" an, der Anfang Dezember in der Stadthalle ein Rockkonzert veranstaltet und die Einschränkungen hinsichtlich der Kapazität in Kauf nimmt.
Anders Günther Laubis, der die zweitätige Durbacher Nachlese Anfang November auf Weingütern organisiert. "Ich habe den Vorverkaufsstellen mitgeteilt, dass ich das Optionsmodell wähle", so Laubis.
Im Palais Wunderlich in Lahr, wo noch heute das Pop-Up-Event "Feingefühl" für Hochzeiten und Feierlichkeiten stattfindet, hat man sich entschlossen, die 3G-Regel beizubehalten: "Wir wollen grundsätzlich niemanden ausschließen", erklärt Alexandra Hugenberg.
In Oberkirch ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob man in der Großen Kreisstadt von dem 2G-Optionsmodell Gebrauch machen wird. "Der Krisenstab hat sich zwar schon damit befasst, aber eine Entscheidung wird es erst Anfang der Woche geben", erklärt Pressesprecher Ulrich Reich auf Guller-Nachfrage.
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