Es gilt die Warnstufe mit 3G
Mehr Besucher, weniger Kontaktbeschränkungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann | Foto: Staatsministerium

Ortenau (st). Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung.

Stufensystem wird beibehalten

Das bisherige und in enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis entwickelte Stufensystem des Landes wird beibehalten. Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen. Es gilt zukünftig:

  • Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz - Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - erreicht oder überschreitet den Wert 4 oder ab 250 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen.
  • Alarmstufe: Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz - Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - erreicht oder überschreitet den Wert 15 und ab 390 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen.

Ab Mittwoch Warnstufe

In der ab Mittwoch, 23. Februar, greifenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg damit in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten.

Mehr Besucher bei Veranstaltungen möglich

Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Basisstufe gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6.000 Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern.

In der Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2.000 Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5.000 Besuchern.

Kontaktbeschränkungen gelockert

Die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden ebenfalls angepasst:

  • Basisstufe: keine Beschränkungen
  • Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
  • Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)

Clubs und Diskotheken dürfen unter Auflagen öffnen

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt, dass nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, eingelassen werden dürfen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.

Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen (Basisstufe: keine Beschränkungen; Warnstufe: 3G; Alarmstufe: 2G) und Dampfbäder (Basisstufe: 3G; Warn- und Alarmstufe: 2G).

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

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