Übernahme von 50 Prozent der Kosten
Kreis hilft Schulbus-Unternehmen
Ortenau (st). Der Ortenaukreis unterstützt von der Corona-Krise betroffene Beförderungsunternehmen, die über den Linienverkehr hinaus Schüler in ihre Schulen bringen. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.
Der Ortenaukreis wird diesen Unternehmen für die Zeit der Schließung der Schulen pauschal 50 Prozent der Kosten der vertraglich vereinbarten Vergütung als freiwillige Leistung zahlen, auch wenn keine Schüler befördert wurden und unabhängig davon, ob es sich um Einrichtungen des Ortenaukreises, der Ortenauer Städte und Gemeinden oder Privater handelt. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von rund 450.000 Euro waren bereits für die nun entfallenen Fahrten im laufenden Haushalt vorgesehen.
„Als Mitte März sowohl die Schulen als auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung geschlossen wurden, wurden die über den Linienverkehr hinaus eingerichteten Fahrdienste zu direkten Betroffenen der Pandemie. Ich halte es nach wie vor für angebracht, diesen Unternehmen mit durch die Krise zu helfen, denn wir brauchen sie, damit sie die vertraglich vereinbarten Fahrdienste jetzt nach der Öffnung und auch dauerhaft wieder leisten können“, sagte Landrat Frank Scherer.
„Die Schüler-Beförderungsunternehmen haben weder gegenüber dem Ortenaukreis noch gegenüber den anderen Trägern einen Anspruch auf Vergütung der Ausfallzeiten, denn die Vergütungspflicht besteht nur für Schultage“, erklärte der für Verkehr und ÖPNV verantwortliche Dezernent Michael Loritz. „Gleichzeitig haben die Unternehmen aber erhebliche laufende Kosten etwa für Personal, Fahrzeuge, Versicherungen oder Miete gehabt, die gegenwärtig nicht durch Förderprogramme des Bundes und des Landes gedeckt werden. Darauf können die Unternehmen auch nicht warten, da sie ganz aktuell in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind“, so Loritz weiter. Oberste Priorität habe der Erhalt der Unternehmen, denn auch nach der Corona-Pandemie müsse die Beförderung von Schülern uneingeschränkt sichergestellt sein. Sollten spätere Unterstützungsprogramme des Bundes oder des Landes zum Tragen kommen, werde der Kreis bereits geleistete Zahlungen verrechnen.
Die Beförderungsunternehmen, die Menschen mit Behinderung in Werkstätten bringen, haben durch die Werkstattschließungen ebenfalls Einnahmeverluste. Sie haben jedoch über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes im Vergleichszeitraum 2019. Diese Erstattung ist über die Werkstätten beim jeweiligen Leistungsträger zu beantragen. „Wir unterstützen über das SodEG also auch diese Beförderungsunternehmen und haben dafür im Haushalt einen Betrag von rund 300.000 Euro bereits eingeplant“, so Loritz abschließend.
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