In der Ortenau gibt es 21 offizielle Badeseen – Verbote unbedingt beachten
Gefahren lauern dort, wo noch Kies gefördert wird
Ortenau (ds). Schwimmbad oder Baggersee? Die Auswahl im Ortenaukreis ist sehr groß und Wasserratten haben die Qual der Wahl. Wer gerne im See badet, sollte beachten, dass hierfür nicht jedes Gewässer per se geeignet ist. So ist Baden etwa dort verboten, wo noch Kies gefördert wird. Auch ist die Wasserqualität mancher Seen so schlecht, dass dringend davon abgeraten wird, dort zu baden. Derzeit zählt der Ortenaukreis 21 offizielle Badeseen, die die Badegewässerkarte der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg allesamt aufführt. Die Karte gibt außerdem Hinweise zur Lage – meist mit Foto –, Anfahrt und Infrastruktur. Ausgewiesen haben die Badeseen die Gemeinden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, das für die regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität zuständig ist.
Badeseen bieten naturnahe Erholung, jede Menge Badespaß für große und kleine Schwimmer sowie viele Möglichkeiten für Wassersport. Manche Seen stehen unter der Aufsicht der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), oft sind die Seen allerdings nicht in der Form überwacht wie öffentliche Freibäder. Vor allem geringe Sicht- und teils große Wassertiefen bergen Gefahren. Für ungetrübten Badespaß sollten daher einige Regeln beachtet werden. So sollten Eltern ihre Kinder stets im Auge behalten. Ob Groß oder Klein, niemand sollte sich mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser stürzen. Wer nicht ganz sicher schwimmt, sollte sich nach einem Nichtschwimmerbereich erkundigen. Niemals sollten Badende ihre Kraft und ihr Können überschätzen und nie zu weit hinaus schwimmen. Einen Sprung ins Wasser sollte man nur wagen, wenn man sicher ist, dass es an der Stelle auch tief genug ist.
Zuletzt ereignete sich Ende Mai ein schwerer Badeunfall in der Ortenau: Ein 18-Jähriger war aus einer Höhe von fast drei Metern vom Förderband eines Schwimmbaggers im Waldmattensee in Lahr-Kippenheimweiler kopfüber ins Wasser gesprungen. Hierbei zog er sich schwere Verletzungen zu und musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Tragisch gingen beispielsweise diese beiden Fälle aus: Im Baggersee in Offenburg-Waltersweier ist im Juni 2014 ein Junge tödlich verunglückt. Der 13-Jährige wurde an einer Abbruchkante von abrutschendem Lehm erfasst und unter Wasser gedrückt. 2011 war es ein Jugendlicher, der im Petersee bei Achern verunglückte und verstarb. Auch wenn die Seen mit ihrer idyllischen Lage seit vielen Jahren beliebte Ausflugsziele sind, Baden ist in beiden Seen nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen das Badeverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit einem Bußgeld geahndet wird. Wer beim unerlaubten Nacktbaden erwischt wird, dem droht ebenfalls eine Ordnungsstrafe, wenn nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Belästigung der Allgemeinheit vorliegt. Am Burgerwaldsee in Offenburg sowie im ausgewiesenen Bereich am Achernsee in Achern ist FKK beispielsweise erlaubt.
Hinweisschilder an den Seen weisen auf die jeweiligen Verbote hin. Weil in Gamshurst zum Beispiel das Badeverbot häufig missachtet wird, wurden dort erst jüngst neue Schilder am Hubersee aufgestellt, die die jeweiligen Gefahrenzonen darstellen und auf die bestehende Lebensgefahr aufmerksam machen. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Baggersee-Betreibers, auf die Gefahren aufmerksam zu machen, denn diese gibt es en masse – von eiskaltem Wasser schon in einem Meter Tiefe bis hin zu den Sprüngen vom Schwimmbagger oder vom Ufer ins verlockende türkisblaue Wasser.
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