Das ändert sich 2024
Es gibt mehr: Bürger- und Pflegegeld, Mindestlohn
Ortenau (mak) Alles neu macht der Mai, heißt es in einem Lied. Aber auch der Jahreswechsel hält traditionell viele Neuerungen für die Bürger bereit, die vor allem den Geldbeutel betreffen.
So steigt 2024 der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag. Für Verheiratete, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, steigt der Betrag um 1.292 auf 23.208 Euro. Für Singles liegt die Grenze ab 1. Januar 2024 bei 11.604 Euro, ein Plus von 696 Euro.
Auch für die Menschen, die kein eigenes ausreichendes Einkommen erzielen, sondern Bürgergeld beziehen, gibt es mit dem Jahreswechsel mehr Geld. Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Jugendliche im Altern von 14 bis 17 Jahren gibt es 471 Euro. Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.
Mindestlohn
Auch für Minijobber gibt es mehr Geld. Die monatliche Entgeltgrenze steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Ebenfalls mit dem Jahreswechsel steigt der Mindestlohn. Das gesetzliche Minimum steigt von zwölf Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang des Jahres 2025 – folgt die nächste Erhöhung. Dann gibt es noch einmal weitere 41 Cent, so dass der Mindestlohn dann bei 12,82 Euro liegt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Auch Menschen, deren Erwerbsminderungsrentenbeginn zwischen 2001 und 2018 begann, können sich über mehr Geld freuen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag insgesamt 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, haben Rentner ab Januar 4,5 Prozent mehr Geld in der Tasche.
Kindesunterhalt wird erhöht
Auch der Unterhalt von Kindern wird angepasst. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie zur Berechnung des Kinderunterhalts dient, und auch von den Gerichten zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird, weist ab 2024 den Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre mit 480 Euro (bisher 437 Euro), für Kinder zwischen sechs und elf Jahren mit 551 Euro (bisher 502 Euro) und für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren mit 645 Euro aus (bisher 588 Euro). Für volljährige Kinder sind mindestens 689 Euro (bisher 628 Euro) zu zahlen.
Da unsere Gesellschaft immer älter wird und damit auch die Pflegebedarfe der Menschen immer weiter steigen, gelten laut Bundesgesundheitsministerium Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zum 1. Januar 2024. Das Pflegegeld wird um fünf Prozent bei den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht. Für den Pflegegrad 2 gibt es ab Januar 332 Euro, 573 Euro werden für den Pflegegrad 3 ausgezahlt, 765 für den Pflegegrad 4 und 947 für den Pflegegrad 5. Für den Pflegegrad 1 besteht nach wie vor kein Anspruch. Ab 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld dann nochmals um weitere 4,5 Prozent erhöht.
Investition
Im neuen Jahr dürfen sich die Menschen aber nicht nur ausschließlich über mehr Geld freuen, sondern unter Umständen, müssen sie investieren. Mit dem Jahreswechsel tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
Das gilt verpflichtend zunächst für neu einzubauende Heizungen in Neubauten ausgewiesener Neubaugebiete. Dort dürfen dann nur noch Heizungen installiert werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Hierzu zählen beispielsweise Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Sogenannte Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie, sprich Kamin- oder Kachelöfen mit Pellets oder Scheitholz sind nach wie vor erlaubt. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Sprit wird teurer
Apropos Umwelt: Ab dem 1. Januar 2024 beginnt die nächste Stufe der CO2-Steuer. Der CO2-Preis für Sprit, Heizöl und Gas wird zum Jahreswechsel deutlich steigen: Er wird nicht wie bisher geplant von 30 auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht. Im Vergleich zu 2023 steigt der CO2-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Gegenüber den ursprünglichen Planungen müssen Autofahrende also zusätzlich 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent bezahlen, rechnet der ADAC vor.
Für Autofahrer ändert sich auch für die kommende Winterreifenperiode etwas. Ab 1. Oktober 2024 sind nur noch Winter- oder Ganzjahrespneus mit dem Alpine-Symbol – ein Berg mit Schneeflocke – zulässig. Reifen mit der Kennzeichnung M+S, die für Matsch und Schnee steht, sind dann verboten.
Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 haben bis zum 19. Januar 2024 Zeit, ihren alten grau- oder rosafarbenen Führerschein in einen im Scheckkartenformat umzutauschen.
Und noch etwas Neues in Sachen Autos: Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli, tritt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge eine neue Regelung in Kraft, die besagt, dass ab diesem Datum eine Black Box im Auto Pflicht ist. Sie zeichnet Daten auf, die eine Unfallrekonstruktion erleichtern soll.
Pfand
Das Einkaufen wird im neuen Jahr teurer für Verbraucher. Denn das Pfandsystem wird zum 1. Januar ausgeweitet. Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, bekommen einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.
Einweg-Getränkeverpackung müssen Mitte des neuen Jahres ohnehin im neuen Gewand daherkommen. Denn aufgrund von mehr Nachhaltigkeit bekommen diese einen neuen Verschluss – sogenannte Tethered-Caps. Diese sind fest mit der Flasche verbunden und sollen somit helfen, den Plastikmüll in der Natur zu verringern.
Verringert werden soll im neuen Jahr auch der nervige Kabelsalat. Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer.
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