Was sich im neuen Jahr ändert
Ein Überblick über die wichtigsten Punkte

Schluss mit dem Papierkram – ab 2025 brauchen bis auf wenige Ausnahmen alle einen neuen Führerschein. | Foto: gro
  • Schluss mit dem Papierkram – ab 2025 brauchen bis auf wenige Ausnahmen alle einen neuen Führerschein.
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Ortenau Noch drei Mal schlafen, dann ist Neujahr. Mit dem 1. Januar müssen sich die Bürger auf einige Änderungen einstellen. Die steuerlichen Entlastungen, die durch das Aus der Ampel-Koalition nicht sicher schienen, kommen nun doch. Kurz vor Weihnachten haben Bundestag und -rat grünes Licht dafür gegeben. Ein ganzes Bündel von Maßnahmen soll die sogenannte kalte Progression eindämmen. Dabei handelt es sich um schleichende Steuererhöhungen, wenn die Inflation Gehaltserhöhungen auffrisst.

Kalte Progression

Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben. 2026 soll er noch einmal steigen – und zwar auf 12.348 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag geht ebenfalls in zwei Schritten nach oben: 2025 um 60 auf 6.672 Euro, im Januar 2026 um weitere 156 auf 6.862 Euro. Eine weitere Maßnahme ist die Verschiebung der aller Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 Prozent ab dem 1. Januar. Zum 1. Januar 2026 erfolgt eine weitere Verschiebung um noch einmal zwei Prozent. Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird von 18.130 Euro auf 19.950 in 2025 und 20.350 Euro in 2026 angehoben. Zudem wird der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht: Ab 1. Januar liegt er bei 25 Euro monatlich.

Ob dies zu einem Plus in den Taschen der Bürger führt, ist unsicher, denn die Bemessungsgrenzen in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung sowie die Beiträge gehen nach oben: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in ganz Deutschland gleich und liegt ab 1. Januar bei 8.050 Euro. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 66.150 Euro im Jahr. Das entspricht 5.512 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze geht ebenfalls nach oben. Künftig muss jeder, der weniger als 73.800 Euro im Jahr verdient, gesetzlich krankenversichert sein.

Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Die Leistungsbeträge – darunter das Pflegegeld – steigen um 4,5 Prozent. Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege etabliert. Er liegt bei 3.539 Euro und kann flexibel genutzt werden. Mehr Geld wird auch für die gesetzliche Krankenversicherung fällig: Ab 1. Januar soll der Zusatzbeitrag, also der Teil, der nur von den Versicherten getragen wird, um mindestens 0,8 auf dann 2,5 Prozent erhöht werden. Viele Kassen haben bereits Erhöhungen darüber hinaus bekannt gegeben.

Dafür wird ab dem 15. Januar die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Zunächst in Pilotregionen, nach einer Probephase deutschlandweit. In der ePA sollen alle Informationen zu Erkrankungen hinterlegt sein. Der Patient muss aktiv entscheiden, ob er die ePA haben möchte und welche Daten, wem zugänglich sein sollen.
Ob grau oder rosa – der Führerschein aus Papier wird ab dem 19. Januar 2025 endgültig der Vergangenheit angehören. Die Ausnahme von der Regel: Wer vor 1953 geboren ist, hat Zeit bis zum Jahr 2033 für den Tausch alle anderen müssen sich sputen. Die Prämien für die KFZ-Versicherung kennen auch 2025 nur den Weg nach oben. Der Grund liegt darin, dass die Reparaturkosten aufgrund der Inflation gestiegen sind.

CO2-Abgabe steigt

Ob Gas-, Heizöl- oder Benzinpreis – durch die nächste Stufe der CO2-Abgabe steigt der Preis um zehn Euro von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Experten rechnen damit, dass dies drei Cent mehr pro Liter für die Autofahrer bedeutet.

Neuerungen sowie Preissteigerung gibt es auch auf dem Strommarkt: So werden die Stromumlagen um 1,3 Cent auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunden erhöht. Für eine Familie mit einem Verbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 40 Euro. Der Hintergrund sind Änderungen bei der Netznutzung: Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom erzeugt wurde, waren bei den Verteilnetzentgelten benachteiligt. Sie mussten die Kosten tragen, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien entstanden. Diese Kosten werden nun bundesweit und damit gerechter verteilt.

Ab dem neuen Jahr kann jeder Haushalt einen digitalen Stromzähler erhalten. Wer mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, muss diesen sogar einbauen. Das gilt ebenfalls für alle, die eine Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung betreiben sowie steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen für Autos haben. Alle Stromanbieter müssen ab 2025 ihren Kunden einen dynamischen Tarif anbieten. Dabei handelt es sich um Preise, die sich nach Angebot und Nachfrage an der Strombörse richten. Wer einen Smart Meter im Haus installiert, kann von diesen flexiblen Preisen profitieren. Diese dynamischen Tarife lassen sich aber auch ohne intelligentes Messsystem nutzen.

Gaskunden müssen nicht nur wegen der steigenden CO2-Abgabe tiefer in die Tasche greifen: Auch die Netzentgelte werden erhöht. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden kann das rund 80 Euro Mehrkosten im Jahr bedeuten.

Porto erhöht

Bis zum 31. Dezember kostet das Porto für einen Standardbrief 85 Cent. Ab dem 1. Januar werden dafür 95 Cent fällig. Auch Postkarten und Pakete werden teurer. Zudem dürfen Briefe im neuen Jahr länger unterwegs sein als bisher: Drei Tage hat die Deutsche Post Zeit dafür. Eine gute Nachricht für Verbraucher: Pakete müssen in der Nähe des Kunden hinterlegt und nicht mehr an weit entfernten Orten abgeholt werden.

Der Mindestlohn liegt ab dem 1. Januar bei 12,82 Euro statt 12,41 Euro. Die Verdienstgrenze für Minijobber wird ebenfalls angepasst: Sie dürfen in Zukunft 556 Euro im Monat und damit 6.672 Euro im Jahr verdienen.

Das Deutschlandticket ist vorerst gesichert. Der Preis steigt allerdings auf 58 Euro im Monat. Nicht zuletzt erhalten Immobilienbesitzer Post vom Finanzamt. Die Grundsteuer, die neu geregelt wurde, wird nun fällig.

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